Ein neues Fristenablaufhemmungsgesetz soll für Klarheit darüber sorgen, welche Tage den Ablauf prozessualer Fristen verzögern. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August 2020 einen Bericht und Antrag für die Schaffung des genannten Gesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Der Ablauf von Fristen in Zivilprozessen, Strafprozessen und im Verwaltungsverfahrensrecht wird durch Samstage, Sonntage und Feiertage gehemmt.
Das bedeutet, dass sich das Ende einer Frist auf den nächsten Werktag verschiebt, wenn der Ablauf der Frist auf einen dieser Tage fällt. Unklar war bisher, ob die sogenannten Bankfeiertage auch als fristenhemmende Tage im Sinne des Prozessrechts gelten.
Mit einem eigenständigen Fristenablaufhemmungsgesetz soll nun eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, welche die fristenhemmenden Tage im Bereich des Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahrensrechts abschliessend auflistet. „Die Reform soll eine praktikable Rechtsgrundlage bieten, welche die Rechtsanwendung erleichtert und für Klarheit sorgt“, sagt Justizministerin Katrin Eggenberger.