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Leserbrief von Herbert Elkuch, Komitee S-Bahn NEIN

 

S-Bahn – Freie Fahrt für Güterzüge?

Für die Anwohner der Bahn sind Güterzüge eine Belastung. Güterzüge sind lauter als Personenzüge und die Wohnhäuser zittern stärker. Eine Anfrage bei der Regierung ergab: «Das Land Liechtenstein, die Republik Österreich und die ÖBB halten sich an den Staatsvertrag aus dem Jahr 1870, die Konzessionen und die jeweils geltenden Gesetze. Weiterführende «Abmachungen» gibt es bezüglich einer Höchstzahl nicht.»

Der Staatsvertrag von 1870 bestimmt: «Das für den durchgehenden Verkehr bestimmte Transportmaterial soll so eingerichtet werden, dass es ohne alle Behinderungen sowohl auf die königlich bayerische Staatsbahn als auch auf die Vereinigten Schweizer Bahnen sowie auf die österreichischen Eisenbahnen übergehen kann». Damit ist die Anzahl der durchfahrenden Züge nicht beschränkt. Vor 150 Jahren brauchte es keine Beschränkung, das heutige Frachtaufkommen war nicht vorhersehbar.

Die Anzahl Fernverkehrszüge kann nur sehr bedingt eingeschränkt werden. Art. 23, Abs. 4 Eisenbahngesetz: „Kann das Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufgrund fehlender Kapazitäten nicht allen Anträgen auf Zuweisung von Fahrplantrassen stattgeben, so sind Leistungen des vertakteten Schienen-Personennahverkehrs vor jenen des grenzüberschreitenden Schienen-Personenfern- und Schienengüterverkehrs vorrangig zu berücksichtigen.»

Und weiter: «Es existiert kein Nachtfahrverbot». Theoretisch können ausserhalb der S-Bahnfahrtzeiten während der ganzen Nacht Züge fahren, was das Zeug hält. Ohne gesetzliche Limitierung wird die ÖBB sämtliche Transportaufträge, die sie erhält, durchführen. Es geht um Geld. Die präsentierten Zahlen: 17, 28 und 41 Züge sind ziemlich bedeutungslos.

Ein Doppelgeleise ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem Vertrag von 1870. Kann ein Nachtfahrverbot umgesetzt werden? Welche Lärmschutzmassnahmen werden eingefordert? Wie sehen die Lärmschutzwände aus? Wie hoch müssen diese sein, damit sie im zweiten Stock noch wirken.

Welches Mitspracherecht haben die Anwohner und die Gemeinden? Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nacht, usw. Setzt bitte die Bahn-Anwohner nicht der Willkür ausländischer Unternehmen aus.

Mit einem NEIN zur S-Bahn bekommt die Regierung den Auftrag, zuerst die Hausaufgaben zu machen und den Stimmbürgern zuerst transparent eine vernünftige Verkehrslösung (Strasse und Schiene) vorzulegen, bevor man Heimat und Bürger an die ÖBB ausliefert.

Deshalb NEIN zur Katz im Sack, zum Wohle unserer Heimat und aus Solidarität zu den Anwohnern. (Herbert Elkuch, Komitee S-Bahn NEIN)

 

 

 

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