Die AHV – ein Dauerbrenner

LSB Vorstand (von links): Doris Frommelt, Reinhold Zanghellini, Josephine Biedermann, Renate Wohlwend, Renate Müssner, David Schädler und Florian Kindle (im Bild fehlt Peter Gaden).

Die AHV ist zweifellos eines der wichtigsten Sozialwerke. In Liechtenstein wurde sie im Jahre 1954 eingeführt und stellt einen Lohnersatz im Alter dar, der das Existenzminimum decken muss, wie Walter Kaufmann, Direktor der AHV-IV-FAK, kürzlich in einem Interview ausführte.

Die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Alter beschäftigt naturgemäss nicht nur die sich bereits im Rentenalter befindliche Generation, sondern auch die Jüngeren unter uns, letztere, weil sie aktuell die Lohnbeiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aufbringen, sich aber ebenfalls fragen, ob es für sie im Alter «auch noch langt». So ist es auch nicht verwunderlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur AHV seit deren Einführung immer wieder angepasst worden sind.

Fast elf Jahresausgaben in Reserve
In Liechtenstein konnte die AHV im Lauf der Jahrzehnte eine ansehnliche Reserve aufbauen, die per Ende 2019 rund 3.3 Milliarden Franken oder 10.8 Jahresausgaben beträgt. Derzeit könnte die AHV die Rentenleistungen aus diesem Reservefonds also über knapp elf Jahre abdecken. 

Dagegen prognostiziert eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, dass der Reservefonds der AHV – ausgehend von der heutigen Gesetzeslage – bis in 20 Jahren (bis 2038, ausgehend von 2018) auf 4.26 Jahresausgaben schrumpfen wird. Damit können die gesetzlichen Vorgaben, dass der AHV-Fonds in 20 Jahren noch mindestens fünf Jahresausgaben aufweisen muss, knapp nicht erfüllt werden. Daher schlägt die Regierung in ihrem Vernehmlassungsbericht zwei Massnahmen vor, wie die Vorgabe von fünf Jahresausgaben bis 2038 eingehalten werden kann, nämlich die Einmaleinlage von 100 Millionen Franken aus dem Finanzvermögen des Landes und die Erhöhung der Beitragssätze von 8.1 auf 8.7 Prozent.

Vollkommen unterschiedliche Börsenjahre
Gemäss Vernehmlassungsbericht kann der AHV-Fonds so bis 2038 (Basisjahr 2018) auf 5.22 Jahresausgaben angehoben und die gesetzliche Vorgabe damit eingehalten werden.

Im gewählten Bezugsjahr 2018 hatte die AHV bekanntlich ein negatives Börsenjahr mit einem Verlust von rund 114 Millionen Franken bei den Kapitalanlagen zu verkraften. Im Jahr 2019 hingegen lagen die Vermögenserträge bei 255 Millionen Franken. Ausserdem waren die Beitragsleistungen höher und die Ausgaben tiefer als im Prognosemodell vorhergesagt. Geht man nun im Prognosemodell vom realen Jahr 2019 aus, werden 2038 noch 5,3 beziehungsweise im 2039 noch 5.07 Jahresausgaben erreicht – ganz ohne gesetzliche Massnahmen.

Heutige Rentner haben bedeutenden Beitrag geleistet
Die im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen dürften also die Reservesituation der AHV positiver beeinflussen, als aus dem Bericht ersichtlich. Näheres dazu findet sich in der Stellungnahme des LSB auf der Webseite www.seniorenbund.li.

Die AHV in Liechtenstein befindet sich nach wie vor in einer vergleichsweise komfortablen Situation. Immerhin verfügt die Schweiz derzeit über Reserven von gerade einer Jahresausgabe.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die heutigen Rentner und die, welche in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, mit ihren Lohnbeiträgen und Steuerabgaben massgeblich dazu beigetragen haben, dass ein Reservefonds in dieser Höhe aufgebaut werden konnte.