Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung des von der Regierung beschlossenen Massnahmenpakets zur Verbesserung der Waldverjüngung.

Um den Zustand unserer Wälder, insbesondere der Schutzwälder mit langfristigem Fokus zu verbessern, nahm die Regierung diese akute Problematik in das Regierungsprogramm 2017 – 2021 auf. Mit Regierungsbeschluss vom 25. Oktober 2017 wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Waldverjüngung mit Schwerpunkt in den Schutzwäldern eingesetzt. In der Folge wurde der Bericht „Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung – Umsetzungsempfehlungen des Lenkungsausschusses“ von der Regierung am 4. Februar 2020 zur Kenntnis genommen und das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt mit der Umsetzung des Massnahmenpakets beauftragt.
Das von der Regierung beschlossene Massnahmenpaket umfasst eine Vielzahl an Einzelmassnahmen, die aufgrund der Wechselwirkungen gemeinsam umgesetzt werden müssen, um den Erhalt der Schutzwälder und ihrer Funktion zum Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Der Regierung ist es ein grosses Anliegen, dass der demokratische Prozess mit Beteiligung der Öffentlichkeit geführt wird und sich alle Betroffenen über die Vernehmlassung in den Gesetzgebungsprozess einbringen können. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. September 2020. Die im Zusammenhang mit dem Vernehmlassungsbericht stehenden Dokumentationen werden auf der Website des Amtes für Umwelt www.au.llv.li zugänglich gemacht.