Kanton St.Gallen: Geschwindigkeitskontrollen in Zeiten von Corona

Bild: Kapo SG

Unterwegs mit 118 km/h bei erlaubten 50 km/h im Innerortsbereich: Dieser negative Rekord anlässlich Geschwindigkeitsmessungen in der Coronazeit ist nur einer von insgesamt 13 Rasern, welche die Kantonspolizei St.Gallen aus dem Verkehr gezogen hat. Hinzu kommen unzählige weitere Schnellfahrer.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat auch während des Lockdowns Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dies insbesondere, nachdem sich Meldungen gehäuft haben, dass auf den leeren Strassen teils zu schnell gefahren werde. Allgemein lässt sich sagen, dass an gewissen Messstellen die Verzeigungsquote, also das Verhältnis zwischen der Gesamtzahl an gemessenen Fahrzeugen und jenen die zu schnell waren, teils sehr hoch war. Sie bewegten sich in Bereichen zwischen 10% und 40%, insbesondere im Ausserortsbereich und auf den Autobahnen. Im Innerortsbereich wurden die Geschwindigkeiten tendenziell besser eingehalten.

Die Resultate zeigen als Ganzes auf, dass Geschwindigkeitskontrollen nach wie vor nötig sind, um die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten.

Messanlagen
Mit diversen Messanlagen (stationär, semistationär, kombiniert Geschwindigkeit/Rotlicht) wurden in der Zeitspanne vom 13. März 2020 bis zum 8. Juni 2020 insgesamt 6’481’782 Fahrzeuge gemessen. Davon wurden bei 69’539 Verkehrsteilnehmenden eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen. Davon wurden 1’376 Übertretungen ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs, 261 Vergehen und sechs Verbrechen (Raser) registriert. Die restlichen fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse.

Laserkontrollen
Weiter führte die Mobile Polizei Lasermessungen an diversen Orten im Kanton St.Gallen durch. Sieben Verkehrsteilnehmende erhielten eine Ordnungsbusse und es wurden 76 Übertretungen und 53 Vergehen verzeichnet. Weiter konnten fünf Raser angehalten werden.

Patrouillentätigkeit
Auch aus Patrouillentätigkeiten resultierten zwei Verbrechens-Tatbestände, bei denen zu hohe Geschwindigkeiten registriert wurden.

Erklärungen
Grundsätzlich
Bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine Ordnungsbusse erteilt. Bei Übertretungen ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs sowie bei Vergehen und Verbrechen erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt den Fall, erlässt entweder einen Bussenentscheid oder klagt den Beschuldigten vor Gericht an.

Einordnung Tatbestände

  Innerorts Ausserorts Autostrasse Autobahn
Übertretung

= Ordnungsbusse

1 – 15 km/h 1 – 20 km/h 1 – 25 km/h
Übertretung
= Verzeigung
16 – 24 km/h 21 – 29 km/h 26 – 34 km/h
Vergehen
= Verzeigung
25 – 49 km/h 30 – 59 km/h 30 – 79 km/h 35 – 79 km/h
Verbrechen
= Verzeigung
50+ km/h 60+ km/h 80+ km/h 80+ km/h

Alle Geschwindigkeiten nach Sicherheitsabzug

Abnahme des Führerausweises/Administrativverfahren
Ab einer gewissen Schwere des Vergehenstatbestands wird der Führerausweis auf der Stelle abgenommen und dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugesandt. Auch bei allen anderen Verzeigungen wird der Polizeirapport ans Strassenverkehrsamt vom Wohnkanton des Beschuldigten weitergeleitet. Dieses leitet dann ein Administrativverfahren ein, bei welchem über allfällige Massnahmen entschieden wird. Details zu Führerausweisabnahmen und sonstigen Administrativmassnahmen hat zum Beispiel das Strassenverkehrsamt St.Gallen auf seiner Website publiziert. Die Führerausweisabnahme sowie der vom Strassenverkehrsamt angeordnete Entzug ist keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme.

Führerausweisabnahme auf der Stelle
Innerorts ab 31 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Ausserorts/Autostrassen ab 36 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Autobahn ab 41 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug

Zwangsmassnahmen
Allfällige Zwangsmassnahmen werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Bei Raserdelikten kann sie zum Beispiel die Sicherstellung des Fahrzeugs verfügen.

Anzahl Ordnungsbussen bei Lasermessungen
Die geringe Anzahl an Ordnungsbussen bei Lasermessungen liegt daran, dass Verkehrsteilnehmende bei diesen Kontrollen angehalten und direkt gebüsst/angezeigt werden. Oftmals werden bei diesen Messungen nur diejenigen Verkehrsteilnehmenden angehalten, die nicht mehr in den Ordnungsbussenbereich fallen.