Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Niederlanden

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Juli 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit den Niederlanden genehmigt.

Der Ausbau eines weiten DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.

Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von den Niederlanden Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.