Verwendung der Lichter während der Fahrt

Nein, das war heuer kein Aprilscherz! Seit dem 1. April 2020 müssen bei Motorfahrzeugen die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter während der Fahrt eingeschaltet sein.

Auch wenn mehrheitlich diese Regelung auf den Strassen umgesetzt wird, hat die Landespolizei mit Kontrolltätigkeiten in der vergangenen Woche in verschiedenen Gemeinden erneut darauf hingewiesen. Verkehrsteilnehmer, welche das Licht nicht eingeschaltet hatten, wurden daher angehalten und aufgefordert die Lichter einzuschalten. Auf die Ausstellung von Ordnungsbussen wurde hierbei verzichtet.

 

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