Normalbetrieb am Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ab 15. Juni 2020

Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein gibt die uneingeschränkte Wiederauf- nahme des Flugplatzbetriebs ab 15. Juni 2020 für alle Flugzeuge und Helikopter bekannt.

Nach der Teilöffnung am 11. Mai 2020, freuen sich die Betreiber des Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ihren Betrieb ab 15. Juni2020 uneingeschränkt und unter Einhalten der Schutzmassnahmen wieder aufnehmen zu können. Ab 15. Juni 2020 gelten fürden Linienbetrieb sowie den gewerblichen und privaten Flugverkehr wie- der die regulären Öffnungszeiten. Die bisher zusätzliche Voranmeldung für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen ist folglich nicht mehr notwendig.

Für grenzüberschreitende Flüge haben die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Gültigkeit. Piloten und Passagiere werden dazu angehalten sich vor ihrem Flug bei den entsprechenden Behörden des jeweiligen Landes darüber zu informieren.

Die bisherige Kanalisierung der Passagierflüge aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird am 8. Juni 2020aufgehoben. Die direkte Einreise am Flugplatz Altenrhein ist demzufolge ab dann wieder möglich. Die aktuell eingeschränkten Flugplatzöffnungszeiten gelten noch bis 14. Juni 2020.

Für den Regionalflugplatz steht die Sicherheit der Piloten, Fluggäste und Mitarbeiter an oberster Stelle. Ge- mäss denbehördlichen Verordnungen ist am Flugplatz ein Schutz- & Hygienemassnahmenkonzept eingeführt worden, welches laufend den offiziellen Vorgaben angepasst und konsequent umgesetzt wird.