Der Vaduzer Gemeinderat hilft den Gastrobetrieben

Der Vaduzer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2020 u.a. beschlossen, Gastronomieflächen auf gemeindeeigenen Flächen in der Fussgängerzone Städtle Vaduz temporär auszudehnen.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wirken sich sehr stark auf die Gastronomiebetriebe aus. Ab 15.Mai 2020 erfolgte eine schrittweise Öffnung der Gastronomiebetriebe unter Einhaltung von entsprechenden Auflagen und Schutzkonzepten gemäss der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Die Gastronomiefläche, welche in den Frühlings- und Sommertagen zu stärkeren Umsätzen führt, kann infolge der Corona-Distanzregeln nicht wie gewohnt benutzt werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage erachtet es die Gemeinde Vaduz als möglich, ergänzend zu den bereits bestehenden Nutzungsbewilligungen zur geschäftlichen Nutzung von öffentlichem Grundeigentum, eine befristete Zusage für eine temporäre Erweiterung der Gastronomieflächen auf gemeindeeigenen Flächen in der Fussgängerzone Städtle Vaduz mit entsprechenden Auflagen zu gewähren. Mit dieser Massnahme möchte die Gemeinde den bestehenden Gastronomiebetrieben eine Hilfestellung unter bestimmten Auflagen bieten.

Es kommt im Gemeinderat zu folgenden Beschlüssen, die alle einstimmig angenommen wurden.

1.Der Gemeinderat bewilligt die temporäre Ausdehnung der Gastronomieflächen auf gemeindeeigenen Flächen in der Fussgängerzone Städtle Vaduz zur Einhaltung der Distanzregeln.

2.Diese Nutzungsbewilligung gilt längstens für die Dauer der Distanzregeln für Gastronomiebetriebe gemäss Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), höchstens aber bis zum 30. September 2020.

  1. Aufgrund der Corona-Krise werden den Gastronomiebetrieben die bisher von der Gemeinde Vaduz erhobenen Kosten für angemieteten Flächen zur geschäftlichen Nutzung in der Fussgängerzone Städtle Vaduz für das Jahr 2020 erlassen.

Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art.41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 20. Mai 2020