Auffahrtswochenende ohne Versammlungsverbot

 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat vor dem Auffahrtswochenende beschlossen, das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum durch ein Abstandsgebot zu ersetzen. Seit dann gibt es im öffentlichen Raum keine Beschränkung in Bezug auf die Personenanzahl mehr.

Jedoch ist bei Menschenansammlungen zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Bestimmungen beziehen sich ausschliesslich auf den öffentlichen Raum im Freien, also beispielsweise auf öffentliche Plätze, Spielplätze, Spazierwege oder Parkanlagen.

In Gastbetrieben zwei Meter Abstand 

Die Einschränkungen für Gastronomiebetriebe bleiben unverändert. Alle Gäste müssen weiterhin an Tischen sitzen und die Tische dürfen mit maximal vier Personen oder Eltern mit ihren Kindern besetzt sein. Auch muss ein Abstand von zwei Metern oder eine Abtrennung zwischen den Gästegruppen gewährleistet sein. Zur Überprüfung der Massnahmen werden Kontrollen durchgeführt.

Unveränderte Einschränkungen im Sport

Auch die Einschränkungen im Sport bleiben unverändert. Trainings können in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren konnten wieder geöffnet werden, unter Einhaltung von Schutzkonzepten. Umkleidekabinen und Duschen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Veranstaltungen sind nicht erlaubt

Öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, sind nach wie vor nicht erlaubt. Dies schliesst nicht aus, dass sich Familien und Freunde im kleinen Kreis treffen können. Wie auch in anderen Lebensbereichen ist es auch dabei wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus verwiesen. (Manuel Frick)