Amt für Strassenverkehr: Uneingeschränktes Dienstleistungsangebot

Die Corona-Pandemie führte beim Amt für Strassenverkehr (ASV) zu temporären Anpassungen im Dienstleistungsangebot. Aufgrund der positiven Entwicklung der Fallzahlen, können die getroffenen Massnahmen nun gelockert werden.

Ab 18. Mai 2020 wird das ASV seinen Kunden wieder uneingeschränkt mit seinem Dienstleistungsangebot zur Verfügung stehen. Die Abwicklung aller Geschäfte erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Regierung, insbesondere der Sicherheits- und Hygienevorschriften. Das ASV hat hierzu entsprechende Schutzkonzepte erarbeitet und die Infrastruktur und Abläufe angepasst.
Ausdrücklich wird auf folgende Punkte hingewiesen:
  • Der Schalterbetrieb wird wieder in vollem Umfang aufgenommen. Die Schaltergeschäfte können wie gewohnt vor Ort im dafür vorgesehenen Bereich abgewickelt werden. Der bewährte und rege genutzte Onlineschalter sowie der ASV-Briefkasten stehen weiterhin durchgehend – auch über den Mittag – zur Verfügung. Antragsformulare und Nummernschilder können in den ASV-Briefkasten einfach und bequem ohne Wartezeit eingeworfen werden. Um grössere Menschenansammlungen und das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, bittet das ASV, dieses Angebot zu benutzen.
  • Vom 18. Mai bis zum 10. Juni 2020 finden täglich Theorieprüfungen statt. Folgende Prüfungszeiten stehen jeweils zur Verfügung: 7:50, 9:15, 10:25, 12:30, 13:40, 15:05 und Donnerstagabend um 17:30 Uhr (jeweils nur nach Voranmeldung unter der E-Mail-Adresse dispo.asv@llv.li). Prüfungskandidaten mit Grippe-Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Fieber, usw.) werden nicht zur Prüfung zugelassen. Ab dem 11. Juni 2020 werden die Theorieprüfungen, wie gewohnt, jeweils am Mittwochnachmittag und am Donnerstagabend durchgeführt (Teilnahme ebenfalls nur nach Voranmeldung).
  • Ab 18. Mai 2020 werden vermehrt Termine für praktische Führerprüfungen angeboten, um die erhöhte Nachfrage abzudecken. Für die Durchführung der Prüfungen gelten spezielle Hygiene- und Schutzvorschriften, da der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Weitere Informationen werden den Kandidaten bei der Anmeldung zur Prüfung abgegeben.
  • Die periodische Prüfung von Fahrzeugen aller Fahrzeugkategorien wird ab dem 18. Mai 2020 wieder vollumfänglich durchgeführt. Entsprechende Einladungen werden durch das ASV an die betroffenen Fahrzeughalter versandt.
  • Die periodischen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen sind wieder zu absolvieren. Dies gilt auch für die vorgeschriebene verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung ab 75 Jahren zum Beibehalt der Fahrberechtigung. Die Fahrberechtigungen bzw. Führerscheine, die infolge Ablaufs gestützt auf die von der Regierung in Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffenen Massnahmen um 6 Monate verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen sind unter www.asv.llv.li „Neuigkeiten“ einsehbar.