Vernehmlassungsbericht zur Revision des AIA-Gesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. April 2020 den Vernehmlassungsbericht zur Revision des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze (FATCA-Gesetz, AStA-Gesetz, CbC-Gesetz, SteG) genehmigt.

Die Revision steht in Zusammenhang mit dem anstehenden Peer Review Verfahren des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum). Im Rahmen eines mehrstufigen Überprüfungsprozesses wird die ordnungsgemässe Umsetzung der internationalen Vorgaben geprüft. Diese Überprüfung soll in 2021 mit einem Länderrating enden.

Seit Inkrafttreten der innerstaatlichen Rechtsgrundlagen für den AIA konnten mehrere Jahre Erfahrung gesammelt werden. Dabei wurden auch einzelne Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert, die mit der gegenständlichen Vorlage adressiert werden sollen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll das liechtensteinische „Compliance Framework“ weiter gestärkt und optimiert werden, um ein nachhaltiges, robustes und effizientes System gewährleisten zu können. Die Anpassungen beziehen sich dabei insbesondere auf die Registrierungspflicht, die Erfüllung der AIA-Pflichten und die Verantwortlichkeit dafür, die AIA-Kontrollen, das Verfahren und die Sanktionen sowie die inländische Behördenzusammenarbeit.

Zudem soll die frühere Regelung über die Bestätigung der Steuerverwaltung gegenüber dem Handelsregister bei der Löschung von Rechtsträgern wieder im Steuergesetz verankert werden.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Mai 2020. Die Anpassungen sollen per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.