Regierung sagt Staatsfeiertag ab

Die Regierung gibt aufgrund der steigenden Fallzahlen weitere härtere Massnahmen bekannt, die bis zum 10. Januar 2021 Gültigkeit haben. Im Bild Regierungschef Adrian Hasler und Regierungsrat Mauro Pedrazzini.

Erweiterung der Massnahmen für die einheimische Wirtschaft

 

Vaduz – Die Regierung hat am Freitag, 24. April 2020 an zwei Medienorientierungen über die aktuelle Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus informiert. Einerseits wurden die aktuellen gesundheitspolitischen Massnahmen vor der für nächste Woche anstehenden ersten Lockerung sowie erste Informationen für grosse Veranstaltungen präsentiert. Andererseits hat die Regierung über die Erweiterungen der Massnahmen für die Wirtschaft berichtet.

In der ersten Medienkonferenz waren Regierungschef Adrian Hasler und Regierungsrat Mauro Pedrazzini und in der zweiten Medienkonferenz Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch und Katja Gay, die Leiterin des Amtes für Volkswirtschaft anwesend.

Bislang wurden insgesamt 82 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Geschäfte gehen wieder auf, aber unter strikten Vorgaben

Die Regierung hat in der letzten Woche ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab Montag, 27. April 2020 gelockert. So können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Zudem dürfen alle Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen.

Diejenigen Betriebe, die wieder geöffnet werden dürfen, müssen das Übertragungsrisiko minimieren und über ein Schutzkonzept verfügen. In diesem muss dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung und das Amtes für Gesundheit umgesetzt werden.

Verzicht auf Staatsakt, Volksfest und Feuerwerk am Staatsfeiertag Massnahmen, wie das Verbot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, die Schliessung von Restaurants und Bars sowie das Versammlungsverbot bleiben bestehen. Über weitere Lockerungen wird die Regierung zu gegebener Zeit informieren. Die Regierung hat nun entschieden, dass auf die Durchführung der Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag 2020 mit Staatsakt, Volksfest und Feuerwerk verzichtet und eine alternative Durchführung erarbeitet wird. Die Regierung geht zudem davon aus, dass mindestens bis Ende August keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden stattfinden können werden.

Termin für Abstimmungen fixiert

Die Regierung hat am Freitag ebenfalls entschieden, dass die ursprünglich auf den 7. Juni 2020 angesetzten Volksabstimmungen über das Initiativbegehren „HalbeHalbe“ zur Abänderung der Landesverfassung sowie über die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes am 30. August stattfinden. Durch diese Verschiebung wird den Befürwortern und Gegnern der Vorlagen im Sinne der Stärkung der Volksrechte ausreichend Zeit für die politische Meinungsbildung eingeräumt. Mit der Kundmachung am Mittwoch, 29. April verbleiben vier Monate, in welchen eine Entscheidungsfindung erfolgen kann.

Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft angepasst

In den letzten Wochen wurde intensiv an der Umsetzung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus gearbeitet. Zudem wurden die noch fehlenden Reglemente und Antragsformulare fertiggestellt und von der Regierung am Freitag verabschiedet, so dass ab kommender Woche alle Dokumente und Formulare verfügbar sind. Eine Übersicht zu den COVID-19-Massnahmenpaketen ist auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport sowie unter www.corona.avw.li abrufbar.

Wie bereits im Rahmen des Massnahmenpakets 2.0 angekündigt, werden auch Unternehmen unterstützt, die während der Corona-Pandemie ihre Geschäftstätigkeit zwar aufrechterhalten konnten, aber dennoch von einem Erwerbsausfall betroffen sind, der durch behördliche Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verursacht wurde. Dies betrifft vor allem Unternehmen, deren Abnehmer oder Zulieferer behördlich geschlossen wurden oder rückläufige Kundenzahlen verzeichnen. Die Unterstützung beträgt maximal CHF 4’000 pro Monat und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020.

Darüber hinaus wurde die Richtlinie zur Ausrichtung des COVID-19-Taggeldes von der Regierung genehmigt und das entsprechende Antragsformular wird ab Montag auf der Internetseite der einzelnen Krankenkassen verfügbar sein.

Das Massnahmenpaket wurde im Hinblick auf die schrittweise Lockerung der Einschränkungen ab dem 27. April 2020 überprüft. Es wurde beschlossen, die bestehende Unterstützung für direkt betroffene Einzel- und Kleinstunternehmer – also für Betriebe, die über den nächsten Montag hinaus noch länger ganz oder teilweise geschlossen sind – ab Mai auf maximal CHF 5’000 zu erhöhen. Zusätzlich wurde der Betriebskostenzuschuss für direkt betroffene Einzel- und Kleinstunternehmen ab Mai auf 50 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht. Schliesslich werden rückwirkend ab dem 1. April 2020 auch Personen berücksichtigt, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben und in einem Unternehmen angestellt sind, das eine Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmer oder eine Unterstützung für mittelbar Pandemie-betroffene

Einzel- und Kleinstunternehmer erhalten hat. Dieser Zuschlag in Höhe von 50 Prozent gilt für eine weitere Person und betrifft beispielsweise mitarbeitende Ehegatten oder Co-Geschäftsführer.