Folgen von Corona: Patienten haben Angst vor einer Arztkonsultation

Swiss Medical Network will die Folgen von Verschiebung schwerer Fälle vermeiden

 

COVID-19 – Drei Wochen nach Inkrafttreten der zwingenden Massnahmen des Bundes steht das Gesundheitssystem vor neuen Risiken in Zusammenhang mit dem Aufschub von Eingriffen. Eine Anpassung dieser Vorkehrungen scheint nötig, ohne jedoch den Kampf gegen die Pandemie und deren mögliches Wiederaufflammen zu beeinträchtigen.

In den letzten Tagen haben Ärzte, Krankenschwestern und verschiedene Berufsorganisationen ihre Besorgnis über die Risiken geäussert, die mit einer allzu strengen Auslegung der Bundesverordnung durch bestimmte Kantone in Verbindung stehen. Während die Verordnung nicht-dringende Fälle als solche definiert, „die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass der Betroffene andere Unannehmlichkeiten als geringfügige physische oder psychische Schäden oder Störungen riskiert“, sind einige Kantone viel restriktiver, indem sie nur „Fälle zulassen, die nicht länger als drei Monate aufgeschoben werden können, ohne das Leben des Patienten zu gefährden“.

Operationen werden verschoben und Patienten
haben Angst vor Arztkonsultationen

Folglich werden aus Angst vor den Folgen viele Operationen zum Nachteil der Patienten, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert, verschoben. Hinzu kommt die von den Patienten selbst geäusserte Angst vor einer Konsultation. Die kritischsten Situationen sind bei chronisch Kranken, aber auch in der pädiatrischen Versorgung zu beobachten, wo eine Verschiebung zu Komplikationen und damit zu einer aufwändigeren Nachsorge führen kann.

Die Gruppe Swiss Medical Network hat eine Organisation geschaffen, die es jeder ihrer 21 Kliniken wie auch den ambulanten Zentren, die in 13 Kantonen verteilt sind, ermöglicht, bei einem Wiederaufflammen der Epidemie jederzeit und innerhalb kurzer Zeit (24 bis 48 Stunden) Kapazitäten freizumachen.

Durch diese Flexibilität ist Swiss Medical Network für die schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeiten bereit, wenn der Bund dies bewilligt, und kann gleichzeitig den Patienten und dem Personal absolute Sicherheit gewährleisten. Damit ist auch die nötige Flexibilität gewährleistet, um bei Bedarf COVID-Patienten aufzunehmen.