Coronavirus: Reglement zu Unterstützungsbeiträgen

Im Rahmen des Massnahmenpakets der Regierung in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus sind neben den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftstreibende auch Beiträge für Organisationen aus dem Bereich Sport, Bildung und Kultur vorgesehen, die aufgrund der staatlich angeordneten Massnahmen gemäss der Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in ihren Aktivitäten eingeschränkt sind und als direkte Folge davon, z.B. durch abgesagte Veranstaltungen, finanzielle Einbussen erlitten haben. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsberechtigung, die Höhe der Unterstützung und das Verfahren werden in einem Reglement geregelt, welches die Regierung an ihrer letzten Sitzung verabschiedet hat.

Unterstützungsbeiträge können insbesondere ausgerichtet werden, wenn ein finanzieller Schaden durch nachweislich getätigte Ausgaben für eine abgesagte Veranstaltung, einschliesslich der im Vorfeld getätigten Ausgaben, entstanden ist. Ebenso können Beiträge ausgerichtet werden, wenn beispielsweise Ausgaben für Fixkosten bei vereinseigenen Anlagen oder anfallende Mietkosten bei vom Verein genutzten Räumlichkeiten und Anlagen aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr gedeckt werden können. Unterstützungsbeiträge sind hingegen ausgeschlossen, wenn der Schaden bereits durch eine andere staatliche Subvention gedeckt ist oder bereits eine andere staatliche Unterstützungsmassnahme, mit Ausnahme der Kurzarbeitsentschädigung, in Anspruch genommen wurde. Dadurch sollen doppelte Unterstützungsleistungen vermieden werden. Im Weiteren haben öffentliche Unternehmen mit einem Staatsbeitrag keinen Anspruch auf Beiträge nach diesem Reglement.

Anträge auf Unterstützungsbeiträge sind mit dem amtlichen Formular bei der für den jeweiligen Bereich zuständigen Fachstelle einzureichen: Für den Bereich Sport bei der Stabsstelle für Sport (www.ssp.llv.li), für den Bereich Kultur beim Amt für Kultur (www.aku.llv.li), für den Bereich Bildung beim Schulamt (www.sa.llv.li) und für den Bereich Frühförderung sowie Kinder- und Jugendförderung beim Amt für Soziale Dienste (www.asd.llv.li). Reglement und Antragsformular sind auf der Internetseite dieser Fachstellen aufgeschaltet.