Umsetzung EuGH-Urteil und Abänderung Gleichstellungsgesetz

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. März 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Umsetzung des EuGH-Urteil C-236/09 (Test-Achats Urteil) sowie die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes (GLG) verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet die aufgrund des im Test-Achats Urteil erklärten Verbotes der Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Versicherungsprämien und -leistungen notwendigen Gesetzesanpassungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit seinem Test-Achats Urteil vom 1.
März 2011 Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG, welcher eine Ausnahme vom Verbot der Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Versicherungsprämien und -leistungen vorsah, für ungültig.

Aus diesem Grunde soll das Test-Achats Urteil in das EWR-Abkommen übernommen werden. Dementsprechend muss auch die Ausnahmebestimmung im Gleichstellungsgesetzes (GLG) aufgehoben werden, was Gegenstand dieser Vorlage ist.

Grundsätzlich sind von der Umstellung auf Unisex-Tarife alle Versicherungsprodukte betroffen, bei denen bei der Tarifierung zwischen Mann und Frau unterschieden wird. In erster Linie sind dies die KFZ-Haftpflicht- und die Lebensversicherung.

Das Gesetz über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes soll am 1. Januar
2022 in Kraft treten, sodass den Versicherungsunternehmen genügend Anpassungszeit verbleibt. Das neue Recht soll auf nach dem in Kraft treten dieses Gesetzes abgeschlossene oder verlängerte Versicherungsverträge Anwendung finden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2020.