Einstellung gilt auch für
Liechtenstein
Vaduz – Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, die Erteilung von Schengen-Visa sowie von nationalen Visa in sämtlichen Drittstaaten vorerst grundsätzlich bis zum 15. Juni 2020 einzustellen. Diese Massnahme trat am 19. März 2020 in Kraft und betrifft auch Liechtenstein, da die Schweiz im Auftrag und in Stellvertretung Liechtensteins Schengen-Visa und nationale Visa ausstellt.
Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Erteilung von Schengen-Visa wie auch von nationalen Visa für Angehörige von Drittstaaten für vorerst drei Monate
bis zum 15. Juni 2020
auszusetzen.
Diese Massnahme hat auch Auswirkungen auf Liechtenstein, da die Schweiz gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumsverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum (LGBl. 2009 Nr. 217) im Auftrag und in Stellvertretung Liechtensteins sowohl Schengen-Visa als auch nationale Visa gemäss den entsprechenden liechtensteinischen Bestimmungen ausstellt.
Auch Österreich und Litauen haben erklärt, vorerst keine Schengen-Visa mehr auszustellen. Diese Länder stellen dort in Stellvertretung Liechtensteins Schengen-Visa aus, wo die Schweiz dies nicht tut.
Visa werden nur noch in Ausnahmefällen wie beispielsweise an visumspflichtige Familienangehörige von Personen mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz respektive in Liechtenstein erteilt.