Mehr Demokratie auf Gemeindeebene

In der März-Landtagssitzung haben die Abgeordneten mit grosser Mehrheit beschlossen, das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung bei Gemeindewahlen aufzuheben. Es handelt sich hier um eine kleine Änderung bei der Restmandatsverteilung. Im konkreten Fall kann sie aber wesentliche Auswirkungen für die bestmögliche Abbildung des Wählerwillens haben.

So wären bei den Gemeindewahlen 2015 in Balzers nur 7.8% anstatt 15.9% und in Vaduz nur 6.6% anstatt 13.3% der Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Auch 2019 wären in Eschen nur 3.7% anstatt 11.2% der Wählerstimmen unberücksichtigt geblieben.

Im Oktober 2018 beschloss der Landtag die Umstellung vom alten System, genannt d’Hondt, auf das neue System, genannt Hagenbach-Bischoff. Zu dem Zeitpunkt wurde das Grundmandatserfordernis, ein Bestandteil des alten Systems, beibehalten. Das führte dazu, dass unnötig viele Wählerstimmen bei den Gemeindewahlen unberücksichtigt blieben. Der Landtag hat nun erkannt, dass das Festhalten am Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung nicht erforderlich war. Dieser Systemfehler konnte somit korrigiert werden.

Mit der Aufhebung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung gelingt es besser, dem Wählerwillen Folge zu leisten. Das System zur Mandatsverteilung konnte verbessert werden, ohne dass negative Effekte entstehen.

Eine schöne Nebenwirkung ist dabei, dass die Aufhebung auch zweite Wahlgänge bei den Wahlen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) auf Gemeindeebene unnötig macht und somit den Bürger*innen Aufwand und Geld einspart. Alle Mandate können fortan im ersten Wahlgang verteilt werden.