Gemeinsamer Kampf gegen das Coronavirus

- Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Ministerium für Gesellschaft - Manuel Frick, Generalsekretär, Ministerium für Gesellschaft - Peter Gstöhl, Leiter Amt für Gesundheit an der heutigen PK in Vaduz. Foto: IKR

Anpassung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

 

Vaduz – Im Kampf gegen den Coronavirus müssen Massnahmen situativ den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Regierung passt daher ihre Strategie in einigen Punkten an und setzt dabei insbesondere auch auf das Verantwortungsbewusstsein, die Disziplin und den gesunden Menschenverstand der Einwohnerinnen und Einwohner.

Im Landesspital wurden bisher 24 Verdachtsfälle untersucht. Für 21 Personen liegt ein negativer labormedizinischer Befund vor. Diese Personen konnten nach Hause entlassen werden. Die Laborresultate für zwei weitere Verdachtsfälle stehen noch aus. Diese Personen bleiben im Landesspital isoliert. Eine Person mit nachgewiesener Infektion ist nach wie vor im Landesspital isoliert.

Anpassung der Kriterien für Verdachtsfälle

Bislang wurde ein Kriterienkatalog zur Definition von Verdachtsfällen angewendet, der vor allem auf epidemiologischen Kriterien beruht. Dazu gehörten der Aufenthalt in einem betroffenen Gebiet sowie enger Kontakt zu einem laborbestätigten Erkrankten. Daneben war als zweites Kriterium das Vorliegen von Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege und/oder Fieber definiert. Neu beruht der Verdacht ausschliesslich auf klinischen Kriterien: Verdachtskriterien sind demnach Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege wie Husten oder Atembeschwerden und/oder Fieber vom mindestens 38°C.

Konzentration auf schwere Krankheitsfälle

Der Schwerpunkt der Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus liegt in der möglichst weitgehenden Eindämmung bzw. Verlangsamung der Ausbreitung. Die Rückverfolgung der Ansteckungen wird so lange wie möglich weitergeführt.

Gleichzeitig entwickelt die Regierung die Strategie zur Bekämpfung der Epidemie weiter. Der Schwerpunkt liegt in Zukunft in der Verhinderung von schweren Krankheitsfällen. Im Fokus steht der Schutz von Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko, also älteren Menschen und Personen mit vorbestehenden Krankheiten.

Isolation in den eigenen vier Wänden möglich

Eine Isolation von Verdachtsfällen und erkrankten Personen wird im Landespital nur noch für Personen mit Krankheitsverläufen erfolgen, welche aus medizinischen Gründen eine Hospitalisierung benötigen. Für Verdachtsfälle und erkrankte Personen mit mildem Krankheitsverlauf ist eine Isolation im Landesspital sehr aufwendig. Solche Personen sollen daher in Zukunft in den eigenen vier Wänden isoliert werden. Derzeit werden Leitlinien erarbeitet für die Isolation zu Hause und dem Umgang mit Mitbewohnern und engen Kontaktpersonen.

Solidarität mit gefährdeten Menschen

Auch wenn der Krankheitsverlauf bei jüngeren Personen praktisch immer sehr milde ist, kann das Virus für Personen mit Vorerkrankungen oder im vorgerückten Alter eine Gefahr darstellen, wie dies bei einem Grippevirus auch der Fall ist.

Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, insbesondere chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu meiden und im Kontakt mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, besonders vorsichtig zu sein. Die konsequente Umsetzung der Hygienemassnahmen durch alle schützt auch die stärker gefährdeten Menschen.

Zurückhaltung bei Veranstaltungen

Die Regierung hält am bisherigen Vorgehen fest. Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmern sind verboten. Für Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen empfiehlt die Regierung, diese zu verschieben oder abzusagen. Bei Veranstaltungen, die dennoch durchgeführt werden, sind die Veranstalter angehalten, den Übertragungsweg durch Tröpfcheninfektion möglichst zu erschweren. Besonderes Augenmerk sollte daher auf die Einhaltung von Hygienemassnahmen gerichtet werden.

Strikte Einhaltung der Hygienemassnahmen

Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung. Die Hände sollten gründlich mit Seife gewaschen werden, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sollten vermieden werden und es sollte nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge gehustet oder geniest werden. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.

Verantwortungsbewusstsein, Disziplin
und gesunder Menschenverstand

Die Regierung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Einwohnerinnen und Einwohner für ältere und vorerkrankte Personen und mahnt die disziplinierte Einhaltung der Hygienevorschriften an. Die Übertragung geschieht durch Tröpfchen, welche von Person zu Person entweder direkt oder über die Hände übertragen werden. Jede Person soll in ihrem Umfeld mit gesundem Menschenverstand mögliche Übertragungswege identifizieren und Massnahmen treffen.

Was ist ein Verdachtsfall?

   – Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oderAtemnot)

und/oder

   – Fieber von mindestens 38°C

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend telefonisch das Landesspital.

Telefonnummer Landesspital: +423 235 45 32