Verwaltungsvereinbarung über die elektromagnetische Verträglichkeit

Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft und Philipp Metzger Direktor (Bakom) bei der Unterzeichnung

Amtsleiterin Katja Gey und der Direktor Philipp Metzger des schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) unterzeichneten im Januar 2020 in Biel eine Verwaltungvereinbarung über den Vollzug der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein.

Die Verwaltungsvereinbarung stützt sich auf die Aufnahme der schweizerischen Verordnung vom 25. November 2015 über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) in die Anlage I des Vertrags zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet (Zollvertrag) und deren daraus folgende Anwendbarkeit in der jeweils aufgenommenen Fassung in Liechtenstein.

Das BAKOM übernimmt dadurch die Funktion einer Kontrollstelle auch in Liechtenstein. Dadurch werden Marktkontrollen für Betriebsmittel im Sinne der VEMV durch das BAKOM möglich. Gleichzeitig werden die Modalitäten der Marktüberwachung durch die Kontrollstelle gemäss der genannten Verordnung geregelt.

Die Verwaltungsvereinbarung über den Vollzug der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein wird ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung kommen.

Das Amt für Volkswirtschaft hat im Rahmen der Marktüberwachung bereits vergleichbare Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) abgeschlossen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den schweizerischen Bundesbehörden funktioniert gut und partnerschaftlich und wird von liechtensteinischer Seite sehr geschätzt.