Bisher fünf Verdachtsfälle in Liechtenstein

Durchführung von Veranstaltungen
in Liechtenstein

In der benachbarten Schweiz wurden aufgrund des Coronavirus alle Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen verboten. In Liechtenstein hat die Regierung heute die gleiche Massnahme erlassen. Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen können durchgeführt werden. Es sind jedoch strikte Hygienemassnahmen zu beachten.

Im Landesspital wurden bisher fünf Verdachtsfälle untersucht. Alle konnten in der Zwischenzeit labortechnisch abgeklärt werden. Alle fünf Personen sind nicht infiziert und konnten nach Hause entlassen werden.
Verbot von Grossveranstaltungen
Im Nachvollzug des entsprechenden Entscheids in der Schweiz hat die Regierung heute aufgrund der aktuellen Situation entschieden, Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen per sofort und mindestens bis am 15. März zu verbieten. Zudem muss bei einer öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei der weniger als 1’000 Personen teilnehmen, eine Risikoabwägung vorgenommen werden. Gegenwärtig können Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen grundsätzlich durchgeführt werden. Es sind jedoch strikte Hygienemassnahmen zu beachten.

 

Gute Hygienemassnahmen von zentraler Bedeutung
Äusserst wichtig zur Verhinderung der Ausbreitung sind gute Hygienemassnahmen, welche diszipliniert umgesetzt werden müssen. Eine Übertragung des Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion (also beim Husten oder Niesen) und dies bei einem engen Kontakt. Bei diesem Virus gilt als enger Kontakt ein Abstand von weniger als 2 Metern während einer Dauer von mehr als 15 Minuten. Die Übertragung geschieht, wie bei einem Grippevirus, sehr häufig über die Hände. Daher sollte auf eine gute Handhygiene geachtet werden, welche ausreichend durch gutes Waschen mit Seife sichergestellt ist. Dennoch sollte als Vorsichtsmassnahme vorläufig auf Händeschütteln verzichtet und auch Berührungen des Gesichts sollten möglichst vermieden werden. Auf der Homepage des BAG (http://bit.ly/corona-ch) finden sich mit Filmen illustrierte Hygienetipps und auch eine Anleitung für richtiges Händewaschen.

Umgang mit Lebensmitteln
An Veranstaltungen, wie am bevorstehenden Funkensonntag, ist besonderes Augenmerk auf den Umgang mit Lebensmitteln zu richten. Unabhängig von der aktuellen Situation dürfen Personen mit Erkältungssymptomen weder Lebensmittel ausgeben noch an der Kasse stehen. Nebst der Befolgung strikter Handhygiene sollten Hilfsmittel wie Gabeln, Zangen und Folien benutzt werden, um die Ware zu greifen. Lebensmittel sind hinter einer transparenten Kunststoff- oder Glasscheibe anzubieten. Dadurch kann der Kunde oder die Kundin die Produkte nicht anfassen und die Lebensmittel werden nicht mit Speicheltröpfchen verunreinigt. Wenn keine fixe Einrichtung vorhanden ist, können die Lebensmittel auch mit durchsichtiger Folie abgedeckt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass sich die Lebensmittel nicht auf Kopfhöhe von Kindern und in deren Zugriffsbereich befinden.

Von den Veranstaltern und den Besuchern erwartet die Regierung gesunden Menschenverstand, um mögliche Übertragungswege, welche sich durch die beschriebene Tröpfcheninfektion und die Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken ergeben, möglichst zu unterbinden. Die Regierung ersucht die Veranstalter und die Besucher um Verständnis für diese Massnahmen und dankt für die Mithilfe bei der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus.