Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger angepasst

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von Dienstag, 21. Januar 2020, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) verabschiedet.

Mit dieser Vorlage soll die 5. Geldwäscherei-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Bezug auf das genannte Verzeichnis umgesetzt werden. Bezüglich dieses Verzeichnisses sieht die 5. Geldwäscherei-Richtlinie erweiterte Verpflichtungen betreffend den Inhalt und die Transparenz vor.

Die 5. Geldwäscherei-Richtlinie sieht keine Unterscheidung zwischen den im Verzeichnis einzutragenden wirtschaftlichen Eigentümern und der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person im Bereich des Sorgfaltspflichtrechts vor. Zur Sicherstellung der richtlinienkonformen Umsetzung soll diese Trennung folglich aufgehoben werden.

Unter Berücksichtigung der in der 5. Geldwäscherei-Richtlinie vorgesehenen erweiterten Einsichtsrechte beinhaltet die Vorlage zudem Änderungen in Bezug auf die Offenlegung der Daten des Verzeichnisses gegenüber inländischen Sorgfaltspflichtigen und Dritten. Die Offenlegung der Daten hinsichtlich Körperschaften wird vereinfacht und eine Offenlegung hinsichtlich Trusts und anderen Rechtsvereinbarungen, wozu auch Stiftungen zählen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

Ferner wird den Sorgfaltspflichtigen aufgetragen, dem Amt für Justiz Unstimmigkeiten zwischen ihren eigenen Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person und den Eintragungen im Verzeichnis zu melden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 20. März 2020.