Abänderung des EWR-Notifikationsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Januar den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EWR-Notifikationsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, welche die Richtlinie 98/34/EG kodifiziert und aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit aufhebt. Ziel der aufgehobenen Richtlinie 98/34/EG und der Richtlinie (EU) 2015/1535 ist die Beseitigung oder der Abbau von Handelshemmnissen aufgrund unterschiedlicher nationaler technischer Vorschriften durch bessere Information der Europäischen Kommission, der europäischen Normungsorganisationen und der anderen Mitgliedstaaten über einzelstaatliche Massnahmen.
Die Vorlage lässt die geltende Rechtslage unverändert und bedingt ausschliesslich formale Anpassungen im Gesetz über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem die Richtlinie 98/34/EG umgesetzt wurde, sowie im Gesetz über die Verkehrsfähigkeit von Waren, im Gasmarktgesetz und im Erdgasmarktgesetz.