Jagdzeitverlängerung für Sonderjagd auf Rotwild

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2019 beschlossen, die Jagdzeit für die Durchführung von Sonderjagden auf Rotwild bis zum 31. Januar 2020 zu verlängern. Artikel 24 des Waldgesetzes verpflichtet die Regierung, für die Sicherung der Anrissgebiete von Lawinen sowie der Rutsch-, Erosions- und Steinschlaggebiete zu sorgen. Mit der Zielsetzung, den Rotwildbestand nachhaltig zu reduzieren und damit die Verbissbelastung in den Schutzwäldern auf ein tolerierbares Mass zu senken und somit eine natürliche Waldverjüngung zu ermöglichen, wurde der Abschussplan innerhalb der letzten zwei Jahre um über 30 Prozent erhöht.

Dabei ist zu beachten, dass die im Rahmen der Abschussplanung für das Jagdjahr 2019/2020 vom Jagdbeirat geforderte Erhöhung des Mindestabschusses um 31 Prozent beim Rotwild und 39 Prozent beim Gamswild zwar fachlich korrekt, aber ohne weitere Massnahmen, die parallel dazu im Prozess zur Verbesserung der Waldverjüngung erarbeitet wurden – trotz fraglos grossem Einsatz der Jägerschaft – nicht realistisch war. Entsprechend wurde eine moderatere Erhöhung des Mindestabschusses um 10 Prozent beim Rotwild und 18 Prozent beim Gamswild vorgesehen, womit voraussichtlich eine Trendumkehr von einer positiven zu einer negativen Bestandsentwicklung eingeleitet werden kann.

Aktuelle Prognosen gehen nun aber davon aus, dass bis zum Ende der ordentlichen Jagdzeit sogar diese angepassten Abschusszahlen nicht erreicht werden und um über 35 Prozent untererfüllt sein werden. Das Reduktionsziel würde damit deutlich verfehlt, was die Notwendigkeit von neuen Massnahmen zur Unterstützung der Jagdgesellschaften bei der Bestandsreduktion aufzeigt.

Im Rahmen der derzeitigen Gesetzeslage sind in einer solchen Situation gemäss Artikel 10 der Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2019/2020 Sonderjagden durchzuführen, um die Abschusserfüllung zu verbessern. Zudem wird die Jagdzeit für die Durchführung der Sonderjagden bis zum 31. Januar 2020 verlängert. Im Rahmen dieser Sonderjagden sind die tageszeitlichen Einschränkungen für die Ausübung der Jagd auf das Rotwild ebenfalls aufgehoben. Durch die Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele können Abschüsse auch in der Nacht vorgenommen werden.

Die Sonderjagdmassnahmen wurden vom Jagdbeirat vorgeschlagen und werden von der Jägerschaft unterstützt. Die Durchführung wird vom Fachbereich Jagd des Amts für Umwelt koordiniert und zusammen mit den beteiligten Jagdgemeinschaften unter Einbezug der Forstdienste geplant.