B+A Regierung: AHV-Gutachten 2019

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2019 den Bericht und Antrag betreffend das versicherungstechnische Gutachten 2019 für die AHV verabschiedet. Das Gutachten zeigt auf, dass Massnahmen nötig sind.

Im Rahmen der letzten AHV-Revision wurde gesetzlich festgelegt, dass die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen lässt. Das Ergebnis ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung dieser Pflicht nach. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die AHV-Anstalt mit der aktuellen Gesetzeslage ihre Verpflichtungen unter den getroffenen Annahmen und gemäss dem angewendeten Berechnungsmodell über die nächsten 20 Jahre erfüllen kann und am Ende dieses Zeitraums immer noch über 4 Jahresausgaben in Reserve halten wird.

Regierung zeigt mögliche Massnahmen auf
Mit der aktuellen Gesetzeslage sinkt dieses Verhältnis von rund 10.2 per Ende 2018 auf unter 5 per Ende 2038. Damit wird die gesetzliche Zielvorgabe unterschritten. Die Regierung hat daher die Wirkung möglicher Massnahmen prüfen lassen, um im Landtag eine systematische Diskussion weiterer Schritte anzustossen. In den Berechnungen wurden exemplarisch die Szenarien „Erhöhung Rentenalter“, „Erhöhung Beitragssatz“, „Erhöhung Staatsbeitrag“ und eine Kombination dieser drei Szenarien geprüft. Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich in allen betrachteten Szenarien, es kann jedoch mit einer geeigneten Kombination von Massnahmen über der Zielvorgabe gehalten werden. Die Regierung zeigt in diesem Bericht und Antrag quantitativ auf, wie sich diese Massnahmen und Kombinationen davon in verschiedenen Ausprägungen auf dieses Verhältnis auswirken.

Beschlussfassung obliegt dem Landtag
In einem weiteren Schritt obliegt es nun der Regierung, dem Landtag innerhalb von 12 Monaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Betrachtungszeitraums sicherstellen. Die Regierung wird, basierend auf der Diskussion des vorliegenden Berichts und Antrags, Gesetzesänderungen erarbeiten, mit denen in dem verwendeten Berechnungsmodell ein Verhältnis von AHV-Fonds zu Jahresausgaben von mindestens 5 Ende 2038 erreicht werden kann. Die Beschlussfassung ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen, obliegt dem Landtag.