Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2019 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Mit dieser Aktualisierung wird verhindert, dass es in Liechtenstein in Bezug auf die kontrollierten Substanzen Abweichungen zum Ausland gibt.

Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. Die laufende Ergänzung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels. In der Schweiz wurde die entsprechende Regelung kürzlich in Kraft gesetzt.

Mit dieser Aktualisierung wurden 13 Einzelsubstanzen eingefügt, die somit neu einer Kontrolle unterliegen. Im internationalen Umfeld konnte Handel mit diesen neu aufgenommenen Substanzen zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt werden, bzw. kann damit gerechnet werden.