Abänderung der AIA-Verordnung per 1. Januar 2020

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2019 die Abänderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Verordnung) per 1. Januar 2020 beschlossen. Die beschlossenen Änderungen betreffen einerseits Anpassungen bei den sogenannten ausgenommenen Konten sowie die Erweiterung des Anhangs 1 hinsichtlich neuer AIA-Partnerstaaten.

Ausgenommene Konten
Bei den Kapitaleinzahlungskonten ist neu eine zeitliche Begrenzung von maximal 90 Tagen ab Eröffnung des Kontos vorgesehen, damit dieses als ausgenommenes Konto unter dem AIA behandelt werden kann. Zudem wurde die bislang vorgesehene Ausnahme für Vereinskonten aufgehoben. Folglich können ab der Meldeperiode 2020 Vereinskonten nicht mehr als ausgenommene Konten unter dem AIA behandelt werden. Mit den beiden Anpassungen werden Empfehlungen des Global Forums umgesetzt.

Neue AIA-Partnerstaaten
Aufgrund des Landtags-Beschlusses vom September 2019 (BuA 2019/95) waren drei neue AIA-Partnerstaaten in Anhang 1 aufzunehmen. Namentlich handelt es sich hierbei um Ecuador, Kasachstan und den Oman.

Sämtliche Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft und entfachen folglich bereits für die Meldeperiode 2020 entsprechende Wirkung.