Unterschriftensammlung Initiative HalbeHalbe gestartet

Gruppenbild: Die Mitglieder des Initiativkomitees HalbeHalbe: Martina Haas, Remo Looser, Walter Kranz, Corina Vogt-Beck, Jnes Rampone-Wanger, Roland Marxer (v.l.).

Wird das halbe Land unterschreiben?

Die Unterschriftensammlung der Verfassungsinitative HalbeHalbe ist mit engagierten Sammlerinnen und Sammlern und geplanten Aktionen gestartet. Die Unterschriftenbögen sollen bis spätestens 18. Dezember beim Initiativkomitee abgegeben werden. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Die Verfassungsinitiative HalbeHalbe verfolgt das Ziel, die Chancengleichheit und die faktische Gleichstellung der Geschlechter in der Politik zu fördern. Ziel der Initiative ist es, eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in allen politischen Gremien zu erreichen. Am 6. November erreichte man einen wichtigen Meilenstein, als der liechtensteinische Landtag das Initiativbegehren hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit und der Übereinstimmung mit bestehenden Staatsverträgen geprüft und für zulässig befunden hat. Bereits am 7. November hat die Regierung die öffentliche Kundmachung veröffentlicht, das heisst, die sechswöchige Frist für die Unterschriftensammlung startete am Freitag, 8. November und endet am 20. Dezember.

Entscheidend ist, dass jede und jeder unterschreibt, um die Frage nach der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in der Politik einer Entscheidung zuzuführen. Vorweggenommen wird mit der Unterschrift nichts, entschieden über die Verfassungsinitiative wird voraussichtlich im kommenden Frühsommer bei einer Volksabstimmung, nachdem die Verfassungsinitiative im Frühling inhaltlich vom Landtag behandelt werden wird.

Was es zu beachten gilt

Damit die Unterschriften gültig sind, gilt es einige wichtige Punkte bei der Unterschriftensammlung zu beachten. Die Unterschriftenlisten müssen pro Gemeinde ausgefüllt werden, das heisst, auf jeder Unterschriftenliste dürfen nur Personen unterschreiben, die in dieser Gemeinde wohnen. Nur Liechtensteiner Bürger*innen über 18 Jahre dürfen unterschreiben. Alle Felder auf der Unterschriftenliste müssen vollständig und lesbar ausgefüllt sein. Bei Wiederholungen, zum Beispiel gleicher Adresse, dürfen keine Gänsefüsschen gemacht werden, sondern es muss immer alles ausgeschrieben werden. Das erwähnte Datum ist das Datum der Unterschrift, nicht das Geburtsdatum. Wer den Unterschriftenbogen ausdruckt, muss unbedingt beidseitig ausdrucken und darauf achten, dass alles darauf und nichts abgeschnitten ist. Wer nicht ausdrucken kann oder will, meldet sich bitte bei einem Mitglied des Initiativkomitees oder unter info@halbehalbe.li, die Mitglieder bringen gerne Unterschriftenbögen vorbei!

Die Unterschriftenbögen – vollständig oder zum Teil ausgefüllt – sollen fortlaufend und bis spätestens 18. Dezember gesendet werden an HalbeHalbe, Postfach 1032, 9497 Triesenberg, abgegeben werden bei den Omni-Buchhandlungen im Unterland (St Luzi-Strasse 18, Eschen) oder im Oberland (Poststrasse 27, Schaan) oder bei einem Mitglied des Initiativkomitees (Corina Vogt-Beck, Martina Haas, Jnes Rampone-Wanger, Remo Looser, Walter Kranz, Roland Marxer).

Was HalbeHalbe will

Der in Art. 31 Abs. 2 der Landesverfassung verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorsieht, soll um folgenden Zusatz ergänzt werden: „Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert“. Mit der Annahme der Initiative soll der Gesetzgeber den Auftrag erhalten, die ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in politischen Gremien zu fördern, indem er entsprechende Gesetze oder Verordnungen erlässt. Eine Förderung kann nach Ansicht der Initiatoren in jedem Mittel bestehen, das nachhaltig eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in politischen Gremien sicherstellt. Das heisst, es soll eine dynamische Entwicklung ermöglicht werden.

In der Wahl der Mittel und in der Ausgestaltung ist der Gesetzgeber frei – die vorgeschlagene Massnahme muss einzig mehrheitsfähig sein. Natürlich gelten alle Massnahmen bei einer Unterrepräsentanz in politischen Gremien sowohl von Frauen als auch von Männern. Typischerweise „frauendominierte“ Bereiche wie die Familien- oder Sozialpolitik sollen von der Mitwirkung durch Männer profitieren, typischerweise „männerdominierte“ Themen wie die Finanz- oder Infrastrukturpolitik von der Mitwirkung durch Frauen.

Wer hinter HalbeHalbe steht

Das Initiativkomitee, bestehend aus Corina Vogt-Beck, Jnes Rampone-Wanger, Martina Haas, Remo Looser, Walter Kranz und Roland Marxer, ist überparteilich. Die Mitglieder eint das Anliegen, die Geschlechtergerechtigkeit in Liechtenstein voranzubringen, und sie sehen in der vorliegenden Verfassungsinitiative einen gemeinsamen Nenner, der sinnhaft und mehrheitsfähig ist.

Die Verfassungsinitiative HalbeHalbe ist aus der Arbeit des Vereins Hoi Quote entstanden. Der Verein arbeitet seit seiner Gründung im März 2017 daran, die Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien ausgewogener zu gestalten. Beim Abwägen zwischen Nutzen und Machbarkeit verschiedener Modelle, und in intensiver Zusammenarbeit mit Juristinnen und Juristen entschied man sich im Verein dagegen, ein Quotenmodell vorzuschlagen und für die nun vorliegende Verfassungsinitiative.

Weitere Informationen zur Initiative HalbeHalbe sind zu finden unter www.halbehalbe.li und auf Facebook und Instagram.

 

 

Tipps für die Unterschriftensammlung

 

Für die Verfassungsinitiative HalbeHalbe sind mindestens 1’500 Unterschriften von stimmberechtigten Landesangehörigen erforderlich.

Start und Ende der Unterschriftensammlung

Die Unterschriftensammlung HalbeHalbe beginnt laut amtlicher Kundmachung der Regierung am Freitag, 8. November und dauert bis zum Freitag, 20. Dezember 2019.

Bezug Unterschriftenlisten

Unterschriftenlisten sind auf der Website www.halbehalbe.li herunterzuladen oder sie können bei den Abgabestellen (siehe unten) bezogen werden.

Abgabe der Unterschriftenlisten

Damit eine rechtzeitige Prüfung der Unterschriften stattfinden kann, bitten wir dich, die ausgefüllte Unterschriftenliste bis zum 18. Dezember 2019 an HalbeHalbe, Postfach 1032, 9497 Triesenberg zu senden. Oder an folgenden Stellen abzugeben:

Abgabestelle der Unterschriftenliste im Unterland: Buchhandlung OMNI, St. Luzi-Strasse 18, Eschen; Abgabestelle im Oberland: OMNI Buchhandlung, Poststrasse 27, Schaan

 

Unterschriftensammlung: Das Wichtigste in Kürze

 

  • Unterschriftenlisten pro Gemeinde: Auf jeder Unterschriftenliste dürfen nur Personen unterschreiben, die in dieser Gemeinde wohnen.
  • Nur Liechtensteiner Bürger*innen über 18 Jahre dürfen unterschreiben (ev. nachfragen).
  • Alle Felder auf der Unterschriftenliste müssen vollständig ausgefüllt sein.
  • Alle Felder auf der Unterschriftenliste müssen lesbar ausgefüllt sein.
  • Keine Gänsefüsschen.
  • Dort sammeln, wo die Personen ein Verständnis für das Anliegen haben.
  • Dort sammeln, wo die Personen unbeschwert sind und Zeit haben.
  • Andere um Mithilfe beim Sammeln bitten oder ob Unterschriftenbögen aufgelegt werden dürfen.

Gut zu wissen

Mit der Unterschrift ist noch nichts entschieden. In einem nächsten Schritt überprüft die Regierung die Eingaben in Bezug auf die Einhaltung der Fristen und die gültige Unterschriftenzahl.

Der von der Regierung erstellte Bericht wird dem Landtag vorlegt. Der Landtag kann dem Initiativbegehren zustimmen oder er schreibt es zur Abstimmung aus.

Zum Schluss

  • Bei Fragen oder wenn wir dich anderweitig unterstützen können, wende dich bitte an: info@halbehalbe.li

Viel Erfolg und ein herzliches Danke!