Schaffung eines Pauschalreisegesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2019 die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz; PRG) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage setzt die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen um und dient damit der Verbesserung des Konsumentenschutzes. Ziel der Richtlinie ist es, die Rechte der Reisenden an die Entwicklungen des Reisemarktes, vor allem im Bereich der Online-Buchungen, anzupassen, ausreichend Rechtssicherheit für Unternehmer zu bieten sowie Regelungslücken zu schliessen.

In der Stellungnahme beantwortet die Regierung die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung im Oktober aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die personellen und finanziellen Auswirkungen sowie die Insolvenzabsicherung. Grundsätzlich war die Vorlage in der ersten Lesung jedoch unbestritten.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember in zweiter Lesung behandeln. Das Inkrafttreten des Pauschalreisegesetzes ist auf den 1. Februar 2020 vorgesehen.