Landtag genehmigt Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen

Der Landtag hat im Rahmen der November-Sitzung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Litauen genehmigt. Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Gleichzeitig soll mit dem DBA die Steuerverkürzung und -umgehung verhindert werden.

Der Ausbau eines weiten DBA-Netzwerkes ist zentraler Eckpfeiler der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie und Standortpolitik. Er dient insbesondere zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern. Durch das DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr mit Litauen verhindert und Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Auch fördert das DBA die Rechtssicherheit, indem bspw. Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Verständigungsverfahren mit Litauen besprochen werden können.

Der Abschluss des DBA geht einher mit der Streichung von Liechtenstein von der litauischen Steuerliste („List of Target Territories“) per 1. Januar 2019.
Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.

Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Litauen Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.

Die Referendumsvorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Referendumsvorlagen) bezogen werden.