Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleicher Zugang

Initiativkomitee HalbeHalbe

 

Gemäss unserer Landesverfassung haben alle Landesangehörigen den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Aber wie sieht es damit in der Realität aus?

Um ein öffentliches Amt wahrnehmen zu können, muss sich Mann oder Frau zuerst einmal zur Wahl stellen. Dabei sind es in der Regel die Parteien, welche Kandidat*innen vorschlagen. Die Parteien bemühen sich, Frauen für Kandidaturen zu gewinnen. Aber es bleibt alles sehr unverbindlich. Und welche Chancen auf eine „Parteikarriere“ haben Frauen bei uns denn wirklich? Welche Partei hat schon einmal eine Parteipräsidentin gestellt? Oder gar eine Regierungschef-Kandidatin? Welche Partei kennt eine verbindliche Selbstverpflichtung, um ihren Parteimitgliedern – also Männern und Frauen – den gleichen Zugang zu innerparteilichen Ämtern und Schlüsselpositionen zu ermöglichen? Wenn über 50 Prozent der wahlpflichtigen Landesangehörigen Frauen sind, so müsste sich dieser Umstand doch auf den Wahllisten der Parteien und in der Sitzverteilung in anderen Gremien einigermassen ausgewogen abbilden? Tut er das?

Die Tatsache, dass im Landtag in der aktuellen Legislaturperiode nur 12 Prozent der Abgeordneten Frauen sind, zeigt ein ungeheuerliches Ungleichgewicht. Um dies auszugleichen, muss sich etwas ändern. Gleichstellung passiert nicht einfach nebenher oder zufällig. Wir müssen etwas dafür tun.

Es braucht einen rechtlichen Rahmen und einen klaren Auftrag an die politischen Entscheidungsträger. Deshalb unserer Vorschlag für den Verfassungszusatz: „Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert.“