Erhöhung Kinderabzug: Koalition führt Solidarität ad absurdum

Parteienbühne: Die Landtagsfraktion der Freien Liste zur Abänderung des Steuergesetzes betr. Kinderabzug

Die andere Vorweihnachts-Geschichte: Hirten baten den König, er möge ihnen doch Esswaren geben. Gerade die Ärmsten unter ihnen könnten ihre Kinder nicht ausreichend ernähren. Der König war nicht sehr erfreut über dieses Ansuchen, willigte dann aber doch ein, Esswaren auszugeben – allerdings nur an diejenigen Familien, welche in der Vergangenheit den geforderten Teil ihrer Ernte dem König gegeben hatten. Und obwohl damit die Kinder der ärmsten Familien leer ausgehen mussten, willigten die Hirten ein.

Zugegeben – verkürzt und zugespitzt – aber auf den Punkt gebracht: die Abänderung des Steuergesetzes mit der Erhöhung des Kinderabzuges als Schwerpunkt der Vorlage, welche der Landtag an der kommenden Dezember-Sitzung in Behandlung ziehen wird.

Heute kann in der Steuererklärung für jedes Kind ein Betrag von 9 000 Franken abgezogen werden. Dieser Betrag soll auf 12 000 Franken erhöht werden. Soweit so gut, aber für wen zeigt dies Wirkung?

Einfach ausgedrückt: Je höher der Bruttoerwerb, desto höher die Steuereinsparung. Damit werden von diesem Steuervorteil vor allem die Begüterten profitieren.

Es mag stimmen, dass über drei Viertel aller Familien eine Steuerersparnis erhalten. Fakt ist aber auch, dass sich diese bei über 50 % der Familien bei 200 Franken oder weniger einstellen wird, während sie bei der begüterten Hälfte beim 2- bis 3-fachen zu liegen kommt.

Gleich mehrere Abgeordnete erwähnten sinngemäss: Es stimme zwar, dass bei Familien mit tieferem Einkommen diese Erhöhung des Kinderabzuges zu keiner oder nur zu einer minimalen finanziellen Entlastung führe. Da diese Steuerpflichtigen bereits jetzt keine oder nur wenig Steuern bezahlen aufgrund ihres Einkommens, könne durch diese Steuergesetzesänderung auch keine oder nur geringe finanzielle Entlastung eintreten.

Diese Abgeordneten begeben sich auf dünnes Eis. Ihr Ansatz ist nicht, dass das Steuersystem an sich solidarisch ausgestaltet ist. Sie reklamieren zusätzlich das Recht, dass nur diejenigen, welche auch einen entsprechenden Steuerbetrag entrichten, von Steuervorteilen profitieren sollen. Dies zu Ende gedacht, würde bedeuten, dass auch nur diejenigen, welche Steuern bezahlen, ein Recht auf jede Art von staatlicher Unterstützung hätten. Ein merkwürdiges Verständnis von Solidarität.

Dass mit dieser Massnahme der Staat 2.2 Mio. Franken weniger Einnahmen erzielen wird, welche grossmehrheitlich in den Taschen der begüterten Hälfte unserer Gesellschaft zu liegen kommt, sei nur am Rande erwähnt.

Was aber wirklich am meisten aufstösst: Es geht hier ganz offensichtlich nicht um die Kinder an sich. Diese Massnahme ‚wertet‘ Kinder von Familien mit tieferen und höheren Einkommen völlig unterschiedlich. Wenn schon von einer Entlastung von Familien gesprochen wird, dann soll das Geld dort ankommen bzw. dort bleiben, wo es am nötigsten ist. Und genau das ist hier nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung ist nicht haltbar. Denn die Grundkosten eines Kindes sind gleich hoch, egal ob die Eltern reich sind oder nicht. Der Staat darf nicht bereits Privilegierte noch mehr privilegieren. Eine Gleichbehandlung der Kinder wäre z.B. mit einer Kindergutschrift oder einer Anpassung des Kindergeldes zu erreichen.

In der Schweiz sagte Finanzminister Maurer zu einer fast identischen Vorlage im Parlament: «Wenn wir Familien entlasten, dann gezielt.» Das sei beim höheren Kinderabzug nicht der Fall. Und: „Wir dürfen nicht einfach solche Hüftschüsse unterstützen, auch wenn es vor den Wahlen ist.“

«Doch im wirklichen Leben regiert die Politik, und Politiker*innen lieben Steuervergünstigungen: Damit können sie ihre eigene Klientel bedienen, und die Kosten sind so diffus und breit verteilt, dass sie von den Opfern kaum bemerkt werden.»

Treffender liesse sich die Steuergesetzvorlage nicht beschreiben. Nicht mit uns!

Die Landtagsfraktion der Freien Liste