Abänderung des Treuhändergesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2019 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes verabschiedet.

In der Finanzplatzstrategie der Regierung vom Februar 2019 stellen die Stärkung des Kundenschutzes und der Aufsicht über den Treuhandsektor eine zentrale strategische Massnahme im Bereich der Governance und Anerkennung dar. Die gegenständliche Revision des Treuhändergesetzes erfolgt zur Umsetzung dieser für den Finanzplatz wichtigen Massnahme.

Ein Hauptaugenmerk der Vorlage ist die Schaffung zusätzlicher gesetzlicher Pflichten für die Treuhänder und Treuhandgesellschaften. Dadurch sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Aufsicht gestärkt werden. Als zentrale Punkte sind hier die Vermeidung von Interessenkonflikten, klare Vorgaben für die Governance, die Rechnungslegungspflichten und die Berichterstattung zu nennen. Dazu kommt die neu eingefügte Pflicht zur externen Revision, welche neben der Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Berufspflichten auch die Prüfung des Geschäftsberichts, bestehend aus Jahresrechnung und Jahresbericht, umfasst.

Daneben werden weitere Anpassungen am Gesetzestext vorgenommen. Die bestehenden Bewilligungsvoraussetzungen werden geschärft und die Beendigungstatbestände erweitert. Änderungen erfahren auch die Bestimmungen zur Mandatsabwicklung, zum Disziplinarwesen sowie zu den Informationsrechten und -pflichten. Schliesslich werden die Strafbestimmungen an die vorgenommenen Änderungen angepasst.

Mit der gegenständlichen Revision des Treuhändergesetzes soll eine Qualitätssteigerung und eine Steigerung des Kundevertrauens sowie eine langfristige positive Entwicklung des Treuhandsektors gefördert werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.