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Sitzungsgelder leicht angepasst

Die Höhe der Sitzungsgelder der Kommissionen richtet sich nach dem Gesetz vom 17. Dezember 1981 betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2019 einen Bericht und Antrag zur Anpassung der Höhe der Sitzungsgelder der Kommissionen verabschiedet.

Die Sitzungsgelder der Kommissionen werden seit April 2002 zu unveränderten Ansätzen ausgerichtet. Die Entschädigungen für die Sitzungsarbeit betragen 250 Franken für einen ganzen Tag und 150 Franken für einen halben Tag. Mit der moderaten Anpassung der Sitzungsgelder auf 280 Franken für einen ganzen Tag respektive 180 Franken für einen halben Tag soll neben einem Teuerungsaus-gleich auch der Wertschätzung für die verantwortungsvolle Tätigkeit Ausdruck verliehen werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

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