Lohngleichheit in der Ospelt Gruppe bestätigt

Pressekonferenz zum Thema Lohngleichheit: v. l. Gerry Garnitschnig, Leiter HR Ospelt Gruppe, Alexander Opselt, Präsident des Verwaltungsrates der Opselt Gruppe, Martina Haas, Stv. Geschäftsführerin des LANV und Nadja Risse, Präsidentin Arbeitnehmervertretung der Herbert Ospelt Anstalt

In der heutigen gemeinsamen Medienkonferenz informierten der Liechtensteiner Arbeitnehmerverband LANV sowie Vertreter der Ospelt Gruppe, dass ein externes Beratungsunternehmen die Standorte Bendern und Sargans der Ospelt Gruppe zum Thema Lohngleichheit von Mann und Frau untersucht hat und dabei zu einem positiven Bescheid kam. Das Ergebnis wurde mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt.

Auf den Impuls des LANV hin hat die Ospelt Gruppe durch eine externe Fachstelle das Thema Lohngleichheit für die Standorte Bendern und Sargans untersuchen lassen. Das anerkannte Beratungsunternehmen Landolt & Mächler Consultants AG wurden mit der Aufgabe betraut. Die Aushändigung des entsprechenden Zertifikats nutzen LANV und Ospelt Gruppe für eine gemeinsame Medienkonferenz. Martina Haas, stellvertretenden Geschäftsführerin des LANV nutze die Gelegenheit, um auf das wichtige Anliegen der Lohngleichheit von Mann und Frau hinzuweisen. Sie war es denn auch, die den notwendigen Impuls bei der Ospelt Gruppe setzte.

Alexander Ospelt, Verwaltungsratspräsident des Unternehmens, folgte dem Anliegen ohne viel Umschweife. Dazu führte er beim Medienanlass aus: „Aufmerksame Beobachter werden erkennen, dass die Ospelt Gruppe immer in Bewegung ist. Es hat sich viel getan in den letzten Jahren. Wir haben parallel zum neuen Brand von Ospelt in einem intensiven Prozess unsere fünf Prinzipien definiert, Offenheit, Klarheit, Courage, Sorgfalt und Verantwortung. In diesem Sinn sind wir dem Anliegen des LANV, Lohnanalysen durchzuführen und damit Transparenz und Klarheit zu schaffen, gerne gefolgt.“

Ergebnis als Momentaufnahme
Das Vorgehen und den Untersuchungsrahmen von Landolt & Mächler erläuterte der HR Verantwortliche bei Ospelt, Gerry Garnitschnig: „Die Lohnprofis durchleuchteten akribisch die Verhältnisse aller Stufen im Unternehmen. Landolt & Mächler Consultants AG wendete dazu ein anerkanntes Prüfverfahren an, das auf dem arbeitswissenschaftlichen Funktionsbewertungsverfahren Abakababasiert und vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung (EBG) empfohlen wird.Die Untersuchung habe wenige Abweichungen ausserhalb der Toleranz gezeigt, die aber sofort korrigiert wurden, so Garnitschnig. „Für Ospelt ist es ein toller Beleg, dass wir das Zertifikat entgegennehmen durften, welches uns das Einhalten der Lohngleichheit attestiert“. Es sei Ospelt aber absolut bewusst, dass so eine Untersuchung nur eine Momentaufnahme sei, so der HR Verantwortliche weiter. Bereits in 3 Jahren fände eine Re-Zertifizierung statt. Positiv zur Untersuchung äusserte sich auch Nadja Risse, die Präsidentin der Ospelt Arbeitnehmervertretung. Sie untermauerte an der Medienkonferenz, dass sie in diesem Prozess permanent integriert und informiert war und diesen Einbezug sehr schätzt.

EURO-Löhne bei der Herbert Ospelt Anstalt
Laut Gerry Garnitschnig, HR Verantwortliche bei Ospelt, seien auch die €-Löhne berücksichtigt worden und somit ein Teil der Einhaltung der Lohngleichheit. Der Umrechnungskurs CHF<-> EUR wird vom Gesetzgeber vorgeben.


Lohnanalyse der Herbert Ospelt Anstalt

Die Sektion Frauen des LANV führt jährlich Sensibilisierungskampagnen durch um auf die bestehenden Lohnunterschiede von Frauen und Männern aufmerksam zu machen.

Im Dezember 2017 wurden erstmals alle Mitgliedsunternehmen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer sowie des Bankenverbandes angeschrieben mit der Bitte, eine Standortbestimmung ihrer Lohnpolitik vorzunehmen.

Die Herbert Ospelt Anstalt war neben der Neutrik AG und der Hilti AG sofort bereit, dieser Aufforderung nachzukommen. So entstanden bereits im Januar 2018 die ersten Gespräche.

Es freut uns daher sehr, dass wir nun heute gut 1,5 Jahre später gemeinsam mit den Verantwortlichen der Firma Herbert Ospelt Anstalt ihre gemachten Erfragungen und Ergebnisse präsentieren dürfen.

 

Grundsätzliches zur Lohngleichheit
Liechtenstein hat seit drei Jahren einen eigenen Lohngleichheitstag. Er wurde von der Sektion Frauen des LANV initiiert.

Früher haben sich verschiedene NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in Liechtenstein dem equal pay day der Schweiz angeschlossen. Da Liechtenstein eine andere Lohndifferenz als die Schweiz ausweist, war dies für uns nicht mehr authentisch. Der Lohngleichheitstag ermittelt sich anhand der errechneten Lohndifferenz. Diese beträgt gemäss der neusten Lohnstatistik vom Amt für Statistik 15,2 %.

15,2 % von 365 Tagen entspricht 56 Tage d. h. Frauen müssen 56 Tage ab 1. Januar gerechnet bis zum 25. Februar arbeiten, um den gleichen Lohn zu erhalten, als Männer bis zum 31. Dezember.

Der Lohnunterschied in Liechtenstein wird basierend auf den Medianlöhnen der Lohnstrukturerhebung berechnet. Der Median bezeichnet jenen Wert, bei dem die Hälfte der Löhne darüber, die andere darunter liegt. Beim so berechneten Lohnunterschied fallen aussergewöhnlich hohe Löhne weniger ins Gewicht als bei einer Durchschnittslohnbetrachtung mit Mittelwerten. Würde der Lohnunterschied mit den Durchschnittslöhnen betrachtet werden, wäre er zwischen den Geschlechtern noch grösser, da mehr Männer als Frauen Spitzenverdienende sind.

Das Amt für Statistik hat erstmals im Juli dieses Jahres eine Sonderpublikation zur Lohnstatistik 2016 sowie eine Analyse zu den Löhnen von Frauen und Männern in Liechtenstein veröffentlicht. Die Sonderpublikation enthält Angaben zum Medianlohn nach Beruf, beruflicher Stellung, Ausbildung und sozioprofessioneller Kategorie.

Die Analyse der Löhne von Frauen und Männern basiert auf einem statistischen Modell, das anhand von verschiedenen Variablen eine Unterteilung der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in einen erklärbaren Anteil und einen unerklärbaren Anteil ermöglicht. Die Resultate deuten darauf hin, dass rund 58 % des Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern auf die im Modell erfassten Faktoren zurückzuführen. Die restlichen 42 % können demnach nicht durch diese objektiven Faktoren wie z. B. Qualifikation, berufliche Stellung, Erfahrung etc. erklärt werden.

Für die vertiefter Analyse wurden die Daten der Lohnstatistik 2016 mit den Daten der Volkszählung per 31.12.2015 verknüpft. Mehr dazu finden Sie unter folgenden Publikationen A–Z und im eTab-Portal (Online-Abfrage) des Amtes für Statistik.

Seit 1992 ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau in Art. 31 Abs. 2 der Liechtensteinischen Verfassung verankert. Das Recht auf gleichen Lohn findet sich ebenso in § 1173 Art. 9 des ABGB sowie im Gleichstellungsgesetz wieder. Zur Umsetzung der Lohngleichheit existiert in Liechtenstein kein staatliches Kontrollsystem. Trotzdem ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Lohngleichheit eingehalten wird. Er muss diese gegebenenfalls auch beweisen können. Diskriminierungsverbot ist ein absolut zwingendes Recht.

Liechtenstein kennt im Gegensatz zur Schweiz oder Deutschland noch keine allgemeine Pflicht zur Transparenz der Löhne und setzt somit auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Wir appellieren jedoch an die Politik, sich mit einer gesetzlichen Vorlage auseinanderzusetzen. Betriebliche Lohntransparenz gilt als wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit.

An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Verantwortlichen der Firma Herbert Ospelt Anstalt, dass sie sich bereit erklärt haben, mit uns an die Öffentlichkeit zu treten. Ospelt übernimmt damit eine Vorbildfunktion und nimmt gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung. Ich gratuliere der Firma zu diesem innovativen und mutigen Schritt.