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Umsetzung der Alpenkonvention

Das Amt für Umwelt erstellte den Länderbericht zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle. Gemäss Beschluss der Alpenkonferenz hat jede Vertragspartei dem Überprüfungsausschuss über das Ständige Sekretariat in Abständen von zehn Jahren den Umsetzungsstand zu berichten.

Die Alpenkonvention
Der Alpenbogen vereint acht Länder: Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Schweiz. Es ist ein Lebensraum für etwa 14 Millionen Menschen und Erholungsgebiet für Millionen von Touristen. Viele gemeinsame Herausforderungen und Entwicklungsprobleme müssen deshalb durch eine verantwortungsvolle internationale Abstimmung der Raumplanungs-, Verkehrs-, Energie- und Tourismuspolitik sowie weiterer Massnahmen bewältigt werden.

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen, kurz  Alpenkonvention, wurde am 7. November 1991 in Salzburg von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und der Schweiz sowie von der Europäischen Union unterzeichnet (Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993 und das Fürstentum Monaco trat dem Übereinkommen auf Grund eines Ad-hoc-Protokolls bei). Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft und diente als Beispiel für die inzwischen gegründete Karpatenkonvention. Heute blicken verschiedene andere Gebiete (Kaukasus, Zentralasien, Anden) mit Interesse auf die Alpenkonvention und ihre Erfahrungen.

Überprüfungsausschuss überwacht die Umsetzung
Der Überprüfungsausschuss ist ein Organ, das die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Alpenkonvention und ihren Protokollen durch die Vertragsstaaten überwacht. Die Vertragsparteien müssen alle zehn Jahre einen Bericht über die Durchführung des Übereinkommens und seiner Protokolle vorlegen. Liechtenstein hat mit der Übermittlung des Länderberichtes an das Sekretariat seine Verpflichtung als Vertragspartei erfüllt. Der Länderbericht kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt herunter geladen werden (www.au.llv.li).

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