Schaffung eines Pauschalreisegesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz; PRG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 verabschiedet.

Die auch in Liechtenstein bereits umgesetzte Pauschalreise-Richtlinie 90/314/EWG aus dem Jahr 1990 wurde überarbeitet, um den Anforderungen des Internet-Zeitalters, namentlich der Erfassung von Buchungsvorgängen im Internet, Rechnung zu tragen. Das Konsumentenschutzniveau soll durch die neue Richtlinie angehoben und vereinheitlicht werden. Die neue Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302 ist somit eine Reaktion auf die Veränderungen in der Touristikbranche durch den Onlinehandel. Ziel der Richtlinie ist es, diese Änderungen auf dem Reisemarkt zu berücksichtigen, die Rechte der Reisenden an die Entwicklung des Marktes anzupassen, ausreichende Rechtssicherheit für Unternehmer zu bieten sowie Regelungslücken zu schliessen. So wird zum Beispiel der Begriff Pauschalreise neu definiert, eine neue Kategorie von verbundenen Reiseleistungen eingeführt und der Umfang der Reiseleistungen erweitert. Darüber hinaus erfolgen durch die Richtlinie wichtige Klarstellungen in Bezug auf „andere touristische Leistungen“.

Die Richtlinie wird in Liechtenstein durch ein neues Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz; PRG) umgesetzt.