Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes verabschiedet. Die Gesetzesvorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013.

Die Verordnung (EU) 2016/589 hat zum Ziel, das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsvermittlungen (European Employment Services, EURES), an dem Liechtenstein seit dem 1. Januar 2007 teilnimmt, grundlegend neu zu gestalten. EURES ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsvermittlungen der EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und wurde aufgebaut, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erleichtern. Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und Arbeitgebern und allen Personen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) anzubieten. Als Instrument der Beschäftigungspolitik trägt das EURES-Netzwerk zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes bei.

Mit der Verordnung (EU) 2016/589 werden die bestehenden Regelungen an die veränderten Marktbedingungen angepasst und das EURES-Netz weiter gestärkt. So gibt es neu die Möglichkeit, dass sich unter gewissen Voraussetzungen auch private Stellenvermittler oder andere Stellen auf nationaler Ebene als sogenannte EURES-Mitglieder oder EURES-Partner am EURES-Netz beteiligen können.

Um den Vollzug der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem EURES-Netz zu gewährleisten, sind die bestehenden Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes mit den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/589 abzustimmen und die Kompetenzen der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu erweitern.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 3. Dezember 2019.