Personalsituation in Liechtensteins Casinolandschaft?

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

Kleine Anfrage der Abg. Violanda Lanter an Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch

In der Session des Landtags vom 4./5./6.September stellte die VU-Abg. Violanda Lanter eine Kleine Anfrage an den Regierungschef-Stv. Daniel Risch zum Thema Casinos in Liechtenstein.

Frage:

Stellen, Inserate und Personalrochaden bei den Spielbanken widerspiegeln die aktuelle Dynamik in der Casinolandschaft. Nachdem zwei Casinos in Betrieb sind, eines voraussichtlich noch dieses Jahr eröffnen wird, und drei weitere in der Warteschlange sind ist ein erhöhter Personalbedarf selbstredend. Angestellte eines Casinos müssen über Qualifikationen verfügen, die die Einhaltung der Vorgaben gemäss Geldspielgesetz gewährleisten. So kennt das Gesetz Bestimmungen betreffend den verantwortlichen Geschäftsführern. In einem Sorgfaltspflichtkonzept sind insbesondere die Regelung der internen Organisation und Kontrollen sowie die Gewährleistung der Ausbildung und die Berichterstattung an das Amt für Volkswirtschaft und die FMA nachzuweisen.

Im zusätzlich einzureichenden Sozialkonzept ist dazulegen, wie der Spielsucht vorgebeugt wird, Suchtgefährdete Spieler früh erkannt werden und wie die Aus- und Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzepts betrauten Personals erfolgt. Das Amt für Volkswirtschaft, als für die Aufsicht und den Vollzug des Gesetzes zuständige Behörde, muss die Erfüllung dieser Vorgaben vor der Bewilligungserteilung prüfen. Ebenso wichtig ist jedoch die Überwachung, der Einhaltung der Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Geschäftsführung des Spielbetriebs und des Sicherheits- und Sozialkonzeptes. Meine Fragen:

  1. Sind der Regierung respektive dem Amt für Volkswirtschaft erhöhte Personalfluktuationen und Rochaden bekannt?
  1. Wie präsentiert sich der Arbeitsmarkt für Spielbankenpersonal in der Region und wie viele der Angestellten sind in Liechtenstein wohnhaft und wie viele pendeln als Grenzgänger zum Arbeitsplatz?
  1. Wie finden die eingangs angesprochenen Überwachungen betreffend die Einhaltung oben erwähnten Verpflichtungen statt?
  1. Ist gewährleistet, dass geschultes mit einer gewissen Sozialkompetenz ausgestattetes Personal bei den Spielbanken beschäftigt ist und welche Ausbildungen bringen diese Personen idealerweise bereits mit
  1. Mussten die Aufsichtsbehörden bereits Massnahmen hinsichtlich der Einhaltung der verschiedenen Konzepte ergreifen, oder Verfügungen erlassen?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Spielbanken müssen nach Art. 7c der Spielbankenverordnung (SPBV) dem AVW jeden Wechsel von Mitgliedern der Geschäftsführung und von leitenden Angestellten melden. Mindestens zweimal jährlich reichen die Spielbanken dem AVW eine Mitarbeiterliste mit allen Fluktuationen ein. Das AVW bringt der Regierung mittels Quartalsberichten Informationen zur laufenden Aufsicht, einschliesslich organisatorischen Veränderungen bei den Spielbanken, zur Kenntnis. Das AVW publiziert zudem die Mutationen in der Geschäftsführung im Geldspielregister auf der Internetseite des AVW. Auf Ebene Geschäftsführung wie auch generell wurde eine erhöhte Personalfluktuation festgestellt.

Zu Frage 2:

Der Arbeitsmarkt für Spielbankenpersonal mit Berufserfahrung gilt generell, nicht nur in der Region, als ausgetrocknet. Spielbanken bilden deshalb teilweise ihr spezifisches Personal, wie z.B. Croupiers, selbst aus. Die Situation wird sich mit dem Markteintritt zusätzlicher Spielbanken voraussichtlich weiter verschärfen.

Die Spielbanken beschäftigten per 31. August 2019 187 Mitarbeiter, davon waren 38 in Liechtenstein wohnhaft und 149 Grenzgänger.

Zu Frage 3:

Die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen wird mittels Meldepflichten der Spielbanken und Kontrollen durch das AVW gewährleistet.

Nach Art. 16 Bst. a GSG iVm Art. 21 Abs. 1 SPBV iVm Art. 7c SPBV muss die Spielbank dem AVW jeden Wechsel von Mitgliedern der Geschäftsführung und von leitenden Angestellten melden und die Eignung der neuen Stelleninhaber nach Art. 11 Abs. 1 Bst. a nachweisen. Die Meldung hat spätestens zum Zeitpunkt des Stellenantritts zu erfolgen.

Im Bereich des Spielbetriebs und des Sicherheitskonzepts meldet die Spielbank nach Art. 35 SPBV dem AVW ausserordentliche Vorkommnisse an einem der angeschlossenen Spiele, den Ausfall oder eine namhafte Störung des Elektronischen Abrechnungs- und Kontrollsystems (EAKS). Nach Art. 47 Abs. 4 SPBV sind dem AVW Störungen des Kamerasystems zu melden.

Geldspielautomaten, EAKS und Jackpots werden von akkreditierten Prüfstellen nach Art. 26 Abs. 2 SPBV geprüft, das Kameraüberwachungssystem vom AVW.

Zum Nachweis der Einhaltung ihres Sozialkonzepts übermittelt die Spielbank dem AVW monatlich Daten zu den Massnahmen der Früherkennung und nach Art. 57 SPBV einen jährlichen Bericht zur Umsetzung ihres Sozialkonzepts. Das AVW prüft im Rahmen von Inspektionen die Zutrittsprozesse, die Präventionsmassnahmen, die Prozesse der Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Spielern, die Aus- und Weiterbildung, die Durchsetzung von Spielsperren und -beschränkungen sowie die Zusammenarbeit mit Fachstellen.

Zu Frage 4:

Gemäss Art. 56 SPBV müssen die für das Sozialkonzept verantwortlichen Personen und die mit dem Spielbetrieb oder dessen Überwachung betrauten Personen eine Grundausbildung und jährliche Wiederholungskurse absolvieren. Für die Grundausbildung müssen qualifizierte Personen oder Institutionen beigezogen werden; beide Spielbanken haben diesbezüglich eine Vereinbarung mit der Stiftung Maria Ebene abgeschlossen. Die liechtensteinischen Spielbanken haben die gesetzlichen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung gemäss Beurteilung des AVW bisher eingehalten.

Zu Frage 5:

Im Rahmen der Inspektionen sprach das AVW Empfehlungen aus oder verfügte punktuell Auflagen, die innert der gesetzten Frist erfüllt wurden. Grobe Verfehlungen der Spielbanken konnten bislang nicht festgestellt werden.