Extern verwaltete Vermögen des Landes belaufen sich auf 6.4 Milliarden Franken

Regierungschef Adrian Hasler hatte mehrere Kleine Anfragen zu beantworten.

 

Kleine Anfrage des Abg. Christoph Wenaweser an den Herrn Regierungschef

In der Landtagssitzung vom 4./5./6. September 2019 hatte Regierungschef Adrian Hasler u.a. eine Kleine Anfrage des VU-Abg. Christoph Wenaweser zur nachhaltigen Vermögensverwaltung zu beantworten.

Frage:

Das Thema der nachhaltigen Vermögensverwaltung rückt weltweit immer mehr in den Fokus und es besteht ein wachsender Markt für nachhaltige Finanzprodukte. Es ist wissenschaftlich belegt, dass durch die Berücksichtigung der ESG-Faktoren (Environment, Social und Governance) nebst einer positiven gesellschaftlichen Wirkung auch eine gute finanzielle Rendite erzielt werden kann. So wird auch in Liechtenstein der Markt für nachhaltige Geldanlagen für vermögende und institutionelle Kunden aber auch für Privatanleger immer wichtiger. Vonseiten der EU bestehen in diesem Bereich zunehmend Regulierungen, welche auch die liechtensteinischen Finanzakteure vor neue Herausforderungen stellen. Für Liechtenstein bietet die nachhaltige Vermögensverwaltung eine Chance, den Finanzplatz zukunftsfähig zu positionieren und dessen Reputation zu stärken. In der Finanzplatzstrategie der Regierung von Februar 2019 wird festgehalten: „Im Sinne eines klaren Differenzierungsmerkmals soll verantwortungsvolles, nachhaltiges Handeln als Bestandteil der Kultur auf dem Finanzplatz Liechtenstein bereits jetzt etabliert werden.» Das Land Liechtenstein selbst sowie staatsnahe Institutionen wie die AHV-IV-FAK und die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein übernehmen in der Verwaltung von Finanz- und Fondsvermögen in Milliardenhöhe eine wichtige Verantwortung wahr, um selbst zu agieren. Dazu die Fragen:

  1. Welche Massnahmen wurden bisher umgesetzt, um die nachhaltige Vermögensverwaltung auf dem Finanzplatz Liechtenstein zu etablieren?
  2. Welche Massnahmen sind geplant, um die Umsetzung der nachhaltigen Vermögensverwaltung bei Finanzdienstleistern voranzubringen?
  3. Auf welchen Betrag belaufen sich die sogenannten bankable assets von Land, AHV-IV-FAK und Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein?
  4. Inwieweit wurden Nachhaltigkeitskriterien wie die ESG-Faktoren von Vermögensverwaltern der vorerwähnten Institutionen bisher bereits berücksichtigt?
  5. Welche konkreten Regulierungen im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen sind von Seiten der EU für Liechtenstein zu erwarten und wie ist Liechtenstein darauf vorbereitet?

Antwort:

Zu Frage 1:

Mit dem Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Geldanlagen befasst sich der Finanzplatz Liechtenstein bereits seit längerer Zeit. So gehört Nachhaltigkeit etwa, nebst Stabilität und Qualität, zu den drei Eckpfeilern der Zukunftsstrategie „Roadmap 2020“ des Liechtensteinischen Bankenverbands. Auch im Hinblick auf das bereits bestehende Angebot nachhaltiger Finanzprodukte sind die Finanzplatzakteure in Liechtenstein bereits vergleichsweise gut aufgestellt. Eine im Jahr 2016 durchgeführte ESG-Analyse der liechtensteinischen Aktienfonds zeigt, dass zahlreiche Aktienfonds die ESG-Kriterien bereits zu einem hohen Grad erfüllten. Über 50 in Liechtenstein domizilierte Aktienfonds erreichten eine ausgezeichnete Fondsbewertung. So wiesen rund 60% der publizierten Aktienfonds ein ESG-Fondsrating von „A“ oder besser aus.

Zu Frage 2:

Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, sind die Finanzplatzakteure in Liechtenstein bereits sehr aktiv in diesem Bereich. Der Bankenverband beispielsweise führt in diesem Jahr eine umfassende Bestandsaufnahme im Nachhaltigkeitsbereich mit allen Banken durch. Hierdurch soll das Chancen- und Risikopotenzial erkannt werden und anschliessend ein gezielter Massnahmenplan festgelegt werden können.

Zu Frage 3:

Die extern verwalteten Vermögen belaufen sich per Ende Juni 2019 beim Land (inkl. ALV) auf CHF 2.0 Mia., bei den AHV/IV/FAK auf CHF 3.2 Mia. und bei der SPL auf CHF 1.2 Mia.

Zu Frage 4:

Sowohl beim Land, den AHV/IV/FAK-Anstalten als auch bei der SPL beziehen die externen Vermögensverwalter ESG-Kriterien in den Anlageprozess ein. Bei der Ausschreibung von neuen Vermögensverwaltungsmandaten stellen Nachhaltigkeitskriterien ein wichtiges Analysekriterium dar. Die überwiegende Anzahl der Vermögensverwalter setzt sich mit Mitgliedschaften beispielsweise bei UN Principles for Responsible Investing und SVVK ASIR (Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen) für die Förderung einer nachhaltigen Vermögensanlage ein. In diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist die Mitgliedschaft der AHV/IV/FAK-Anstalten bei der Ethos Stiftung.

Zu Frage 5:

Die EU arbeitet im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums an regulatorischen Vorgaben, um eine Lenkungswirkung hin zu nachhaltigen Investments zu erzielen. Die Massnahmen der EU werden die Transparenz, Messbarkeit und Vergleichbarkeit nachhaltiger Investitionen erhöhen. Ebenfalls werden Nachhaltigkeitsfaktoren in das Risikomanagement, die Transparenzforderungen und die Kundenberatung integriert werden. Teile dieses Aktionsplans, wie beispielsweise neue Offenlegungspflichten in Bezug auf nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken, wurden bereits beschlossen und weitere sind aktuell in Diskussion. Das diesjährige EFTA ECOFIN Finanzministertreffen vom kommenden November in Brüssel hat „Sustainable Finance“ zum Thema. Insbesondere werden in diesem Rahmen die aktuellen regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich zwischen den EFTA Staaten und der EU diskutiert werden.