Laufbahnberatung für über 25-jährige Personen im Lande

 

Kleine Anfrage der Abg. Gunilla Marxer-Kranz an Regierungsrätin Dominique Hasler zum Thema Laufbahnberatung /Weiterbildung

 

Frage:

Bis 2015 konnten alle Bewohnerinnen und Bewohner von Liechtenstein, unabhängig von ihrem Alter, die Dienstleistungen in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) in Anspruch nehmen und dies kostenlos. Seit 2015 nun berät das Amt Jugendliche und Erwachsene nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr individuell in Berufs-, Studien-, Aus- und Weiterbildungsfragen. Dies infolge von Sparmassnahmen sowie aufgrund dessen, dass aus Sicht der Regierung die Laufbahnberatung für Erwachsene keine staatliche Aufgabe sei und deshalb von den öffentlichen Institutionen grundsätzlich nicht mehr angeboten werden sollte. Ausnahmen bilden beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein registrierte erwerbslose Personen; Sozialhilfeempfänger sowie andere Personen, die durch das Amt für Soziale Dienste unterstützt werden, IV-Leistungsbezüger, Personen, die in Liechtenstein Stipendien beziehen sowie Personen, die von der Bewährungshilfe Liechtenstein betreut werden. Die übrigen Personen müssen sich auf eigene Kosten privat oder im Ausland zu Berufs-, Aus- und Weiterbildungsfragen beraten lassen. So z.B. auch Familienfrauen, welche nach einigen Jahren Tätigkeit als Hausfrau und Mutter, wieder in der Arbeitswelt Fuss fassen möchten.

  1. Lässt sich das eingeschränkte Beratungsangebot des ABB mit den Bemühungen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Anreiz für Wiedereinstieg von Familienfrauen vereinbaren?
  2. Plant die Regierung die ABB-Dienstleistung auf sämtliche Personen auszudehnen, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen, sowie das inländische Arbeitskräftepotential zu fördern?
  3. Wie gedenkt die Regierung in Zukunft die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt von älteren Arbeitskräften im Land zu sichern?

Antwort:

Zu Frage 1:

Mit der Zustimmung zum Gesetz vom 4. Dezember 2014 über die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes hat der Landtag den Personenkreis eingeschränkt, der von der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung beraten werden kann. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung vollzieht somit das vom Landtag beschlossene Gesetz.

Im Bericht und Antrag Nr. 2014/76 wurde dazu ausgeführt, dass die Laufbahnberatung für Erwachsene aus Sicht der Regierung keine staatliche Aufgabe ist. Ferner wurde ausgeführt, dass Erwachsene, die sich Gedanken über ihre berufliche Zukunft machen, berufliche Umsteiger sowie Personen, die einen beruflichen Wiedereinstieg erwägen, sich stattdessen künftig an private Laufbahnberater wenden sollen. Eine Evaluation habe gezeigt, dass private Anbieter ein entsprechendes Angebot auf gleichwertigem Niveau wie das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erfüllen können. Die Evaluation habe ebenfalls gezeigt, dass sich die meisten der betreffenden Personen diese Dienstleistung finanziell leisten können.

Zudem steht allen Einwohnern das bestehende Kurzberatungsangebot beim Berufsinformationszentrum (BIZ) weiterhin unentgeltlich zur Verfügung und zwar ohne Altersbeschränkung.

Vor diesem Hintergrund ist die Regierung der Ansicht, dass die vom Landtag 2014 beschlossene Gesetzesänderung nicht im Widerspruch zu den Bemühungen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Anreizschaffung für den Wiedereinstieg von Familienfrauen steht.

Zu Frage 2:

Der Landtag hat im Jahr 2014 mit der Gesetzesänderung beschlossen, den Personenkreis einzuschränken. Es war der Wille des Gesetzgebers, dass sich auch berufliche Wiedereinsteiger an private Laufbahnberater zu wenden haben. Daher ist dies derzeit  nicht geplant.

Zu Frage 3:

Um die neu nachgefragten Kompetenzen zu erreichen, ist insbesondere die Weiterbildung stark gefordert. Die Bildungsinstitutionen des Landes bieten diverse Weiterbildungsangebote zur Digitalisierung und Technologisierung an, welche die Wirtschaft und Gesellschaft bei der Erreichung der nachgefragten Schlüsselkompetenzen und Querschnittsfähigkeiten unterstützen.