Abänderung Strassenverkehrsgesetz

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2019 die Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr sowie der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch die Motorfahrzeugkontrolle genehmigt. Als wesentliche Änderung sei insbesondere die folgende hervorgehoben:

Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) erfährt eine Anpassung an das EWR-Recht (Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU). Art. 33 VTS, welcher die periodische Prüfungspflicht der mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge regelt, wurde dahingehend angepasst, dass alle Lastwagen neu erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrssetzung und dann jährlich von der Motorfahrzeugkontrolle nachgeprüft werden müssen. Bisher galt diese Regelung nur für Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.