Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Gemäss internationalen Empfehlungen sollte das Design von Reisedokumenten von Zeit zu Zeit angepasst werden, um das Fälschungsrisiko zu senken. Das ist laut Regierung nun auch beim liechtensteinischen Pass der Fall. Foto: © Daniel Schwenderer

Das Ausländer- und Passamt nimmt noch bis spätestens 31. August 2019 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 11. September 2019 und die Schlussauslosung am 15. November 2019 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2019 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 11. September 2019 statt. Die Bewerbungen dafür können bis spätestens 31. August 2019 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, welche die Voraussetzungen – EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und rechtzeitige Gebühreneinzahlung – erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung teil.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li