Vorsicht bei abhanden gekommenen Reisedokumenten

Die Landespolizei möchte die Bevölkerung vor der Reisezeit erneut davor warnen, als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweise zu verwenden.

Jedes Jahr werden der Landespolizei mehrere hundert liechtensteinische Reisepässe, Identitätskarten und Führerausweise als verloren oder gestohlen gemeldet. Die Polizei erfasst jene abhanden gekommenen Dokumente in internationalen Fahndungsdatenbanken. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Ausweis in falsche Hände gelangt und international zur Begehung von Straftaten oder zur Verschleierung der tatsächlichen Identität verwendet wird. Mit der Verlustmeldung verliert der jeweilige Ausweis zudem seine Gültigkeit. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass ein als abhanden gemeldeter Ausweis dann doch vom Verlierer wieder aufgefunden und verwendet wird.

Die Landespolizei weist mit Beginn der Reisezeit ausdrücklich darauf hin, dass die Weiterverwendung eines solchen Ausweises erhebliche Probleme auf Reisen mit sich bringen kann. Einzelne Länder haben der Landespolizei gemeldet, dass sie die Ein- und Durchreise mit einem solchen Ausweis auf keinen Fall gestatten würden. Bestimmte Flug- und Kreuzfahrtgesellschaften haben Zugriff auf die Interpol-Datenbank über die verlustigen Reisedokumente (I-Checkit). Sollte beim Boarden festgestellt werden, dass ein Verlust des Ausweises gemeldet wurde, so wird der Zutritt zum Flugzeug bzw. Schiff verweigert.

Die Landespolizei ersucht daher die Bevölkerung, rechtzeitig vor Reisebeginn die Dokumente zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit der ausstellende Behörde oder der Landespolizei in Verbindung zu setzen.