Projekt Vatercrashkurs

Fragen und Antworten

Frage 1:
Ich (25) war in einer Beziehung, die nur 4 Monate gedauert hat. Meine ex-Freundin sagt, sie sei schwanger von mir. Sie fordert mich auf, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen. Da ich nicht sicher bin, ob ich wirklich der Vater bin, möchte ich diese Frage vorher geklärt haben. Wie soll ich am besten vorgehen?

Antwort 1:
Nach dem Gesetz wird derjenige als Vater vermutet, wer mit der Mutter in der Zeit zwischen dem 300. und 180. Tag vor der Geburt Verkehr hatte. Diese Vermutung kann einerseits durch einen Vaterschaftstest widerlegt oder durch den Beweis entkräftet werden, dass die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher ist. Ratsam ist, das Gespräch mit der Mutter zu suchen, um gemeinsam einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Ist sie nicht damit einverstanden, solltest du zuwarten. Sie könnte dann (als gesetzliche Vertreterin des Kindes) auf Feststellung der Vaterschaft vor Gericht klagen.

Frage 2:
Ich zahle monatlich Unterhalt für meine beiden Kinder. Wenn diese nun in den Sommerferien, Herbstferien etc. auf Wochenbasis bei mir sind (zB. zwei komplette Wochen im Sommer), darf ich dann den Betrag halbieren resp. ist das gängige Praxis?

Die entscheidende Frage ist, ob die Betreuung des Kindes über das übliche Kontaktecht hinaus erfolgt oder nicht. Üblich ist ein Kontakt von zwei Tagen alle zwei Wochen und vier Ferienwochen, gesamthaft etwa 80 Tage pro Jahr. Wird diese Betreuungszeit überschritten, ist eine Reduktion des Geldunterhaltes gerechtfertigt und zwar mindestens in Höhe von zehn Prozent pro zusätzlichem – über das übliche Mass hinausgehende – wöchentlichem Betreuungstag.

In deinem Fall scheint mir, gemäss den mir vorliegenden Angaben, eine Reduktion nicht möglich, das heisst nicht auf dem Rechtsweg durchsetzbar. Ich rate dir, gemeinsam mit der Kindesmutter eine neue Lösung zu verhandeln, bei der ihr eine ausgedehntere Betreuungszeit – mit entsprechenden Konsequenzen für die Unterhaltszahlung – vereinbaren könnt.