Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2019 die Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UversG) verabschiedet.

Die aktuelle Revision des Unfallversicherungsgesetzes basiert auf den Änderungen des Schweizer Unfallversicherungsgesetzes. Die Vorlage thematisiert dabei Probleme aus der praktischen Umsetzung des Unfallversicherungsgesetzes.

Anlässlich der ersten Lesung am 7. Juni 2019 wurde die Vorlage vom Landtag grundsätzlich begrüsst, es wurden jedoch einige Verständnisfragen aufgeworfen. Die Stellungnahme beantwortet diese Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.

Die Änderungen des Unfallversicherungsgesetzes sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten.