VCL: Trottoir und Radverkehr

In den VCL-Fahrradkursen “Sicher im Sattel” versuchen wir den TeilnehmerInnen zu vermitteln: Radfahrende sind Fahrzeuglenkende mit Pflichten und Rechten. Das Einhalten der Verkehrsregeln ist wichtig, auch zum Selbstschutz, da Radfahrende keinen schützenden Blechpanzer haben. Das Vortrittsrecht beim Rechtsvortritt von gleichwertigen Strassen ist kritisch, da leider Autofahrende den Radfahrenden den Rechtsvortritt häufig nicht gewähren.

Laut Verkehrsregelverordnung ist das Trottoir dem Fussverkehr vorbehalten. Es sei denn, das Trottoir ist als Fussweg mit Zusatz “Velo gestattet” oder als Fuss-/Radweg signalisiert. Radfahren auf dem Trottoir ist regelwidrig und sollte von der Polizei entsprechend behandelt werden. Doch Trottoir-Fahren ist auch gefährlich für die Radfahrenden. Dazu eine Polizeimeldung im Vaterland vom 19.6.: “Am Montag, gegen 8 Uhr, wollte eine Frau mit ihrem Auto von einem Anwesen kommend links in die Feldkircherstrasse einbiegen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens gewährte ihr ein Fahrzeuglenker den Vortritt und sie fuhr langsam in die Hauptstrasse ein. Dabei übersah sie eine Fahrradfahrerin, die auf dem Trottoir in nordöstliche Richtung unterwegs war. Durch die Kollision kam die Frau zu Sturz und verletzte sich. Sie wurde durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht.”

Um ihr Ziel mit vertretbarem Aufwand zu erreichen, sind Radfahrende nicht nur auf Radwegen und Gemeindestrassen (optimal mit Tempo-30-Beschränkung) unterwegs, sondern manchmal oder streckenweise auch auf den Hauptstrassen. Auf Strassen im Mischverkehr sollen Radfahrende auf der Fahrbahn einen Abstand von 70 bis 100 Zentimeter zum Trottoir-Rand einhalten. So werden Radfahrende als Fahrzeuge wahrgenommen und können bei zu knappem Überholt-Werden nach rechts ausweichen, ohne über den Trottoir-Rand zu stürzen.