Überbauungsplan «Äuli»

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Der Vaduzer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2019 die Revision des Überbauungsplans „Äuli’’ beschlossen. Dieses Gebiet erstreckt sich östlich dem Giessen bis zur Äulestrasse und von der Lettstrasse bis zur Kirchstrasse.

Der bestehende rechtsgültige Überbauungsplan „Äuli“ wurde zusammen mit den Sonderbauvorschriften der Gemeinde Vaduz für das Gebiet „Äuli“ (Spezialbau- ordnung „Äuli“) am 30. Januar 1990 erlassen.

Das Planungsinstrument aus den 90er Jahren besticht immer noch durch seine damalige Weitsicht und ist in Bezug auf die Erschliessung in diesem Bereich des Zentrums wegweisend. Mittlerweile haben sich die Bedürfnisse in Bezug auf die privaten und öffentlichen Nutzungen, Gebäudehöhen und Parkierung stark verändert.

Dies geht auch aus der am 12. Juni 2018 vom Gemeinderat genehmigten und von der Bevölkerung mitgetragenen Strategie „Zentrumsentwicklung Vaduz“ hervor. Die drei in der Strategiephase erarbeiteten Strategiebausteine „Drei Hauptachsen‘‘, „Querungen und Verbindungen“ sowie „Öffentlicher Raum für alle“ sollen in der derzeit laufenden Konzeptphase in den Überbauungsplan „Äuli“ eingearbeitet werden.

Im Perimeter des Überbauungsplans „Äuli“ laufen aktuell von privater Seite ebenfalls Planungen und es liegen teilweise Bauabsichten vor. Auch die im direkt

angrenzenden Nahbereich des Überbauungsplans „Äuli“ laufenden Planungen haben direkten Einfluss auf das Gebiet „Äuli“. Westlich realisiert das Land Liechtenstein im Bereich Giessen ein Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäude. Östlich, im Perimeter des bestehenden Überbauungsplans ‘‘Städtli‘‘ wird gemäss Beschluss des Landtags der neue Standort der Liechtensteinischen Landesbibliothek im Postgebäude Vaduz realisiert.

Die Grundstückseigentümer im Perimeter des Überbauungsplans „Äuli“ wurden gestern Abend an einer Informationsveranstaltung über die Revision und das geplante Vorgehen informiert.

Gemäss Beschluss des Gemeinderats wird angestrebt, dass bis Mitte des Jahres 2021 der Überbauungsplan überarbeitet ist und rechtsverbindlich vorliegt.