Rufnummernmitnahme im Festnetz freigegeben

Aufgrund einer vom Amt für Kommunikation (AK) im August 2018 getroffenen Entscheidung wurden Telekommunikationsbetreiber in Liechtenstein verpflichtet, die Rufnummernmitnahme oder Rufnummernportierung für Fest- und Mobilnetz verfügbar zu machen. Die Mitnahme von Rufnummern ist auf das Land Liechtenstein mit der Landesvorwahl +423 beschränkt.

Zur Umsetzung dieser Entscheidung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt und vom AK eng begleitet. Ziel war die Realisierung einer für den Kunden qualitativ hochwertigen Lösung, welche von den Betreibern einfach und kostengünstig realisiert werden kann. Die Arbeiten sind für das Festnetz nach einer erfolgreichen Testphase abgeschlossen und in der Arbeitssitzung vom 6. Juni 2019 freigegeben worden. Somit ist die Rufnummernmitnahme ab sofort für Festnetzkunden in Liechtenstein möglich.

Für mobile Nummern wird die Rufnummernmitnahme voraussichtlich ab Herbst 2019 zur Verfügung stehen.

Die Etablierung der Rufnummernmitnahme bedeutet mehr Wahlfreiheit für die liechtensteinischen Konsumenten und trägt zu fairem Wettbewerb bei.