Abschaffung Grundmandatserfordernis

 

Vaduz- Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Juni 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Umsetzung der Motion der Landtagsfaktion der Freien Liste zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Vorlage soll der mit der Motion erteilte Auftrag umgesetzt werden. Entsprechend wird vorgeschlagen, das Wahlergebnis bei der Wahl des Gemeinderates rein nach der Methode Hagenbach-Bischoff unter Einbezug des Vorstehers zu ermitteln. (Martin Vogt)